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Verlängert: Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und Ungarn im Rahmen von EUREKA

Stichtag: 16.02.2022 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Programms "Stärkung Deutschlands im Europäischen Forschungs- und Bildungsraum": Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und Ungarn im Rahmen von EUREKA vom 24.08.2021 (Bundesanzeiger vom 28.09.2021). Die Frist zur Einreichung von EUREKA-Projektanträgen wurde bis zum 16. Februar 2022 (ursprünglich 26.01.2022) verlängert.

Die Frist zur Einreichung von EUREKA-Projektanträgen wurde bis zum 16. Februar 2022 verlängert.

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Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der strategischen Ziele des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums. Sie soll dazu dienen, die Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft mit und in den EU13-Ländern zu stärken und diese an die großen europäischen Innovationsprogramme heranzuführen.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Intensivierung der bilateralen Technologiekooperation mit Ungarn in ausgewählten Themenfeldern, insbesondere über die Stärkung der engen Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie nach Möglichkeit Forschungseinrichtungen und Hochschulen beider Länder. Zuwendungszweck ist die Förderung gemeinsamer FuE-Projekte durch das ungarische Nationalbüro für Forschung, Entwicklung und Innovation (NKFIH) und das BMBF zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. Diese Bekanntmachung wird gemäß den Verfahren von EUREKA durchgeführt. EUREKA ist eine europäische Initiative für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke.

Gefördert werden FuE-Projekte als Verbundvorhaben, die in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Ungarn eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Künstliche Intelligenz
  • Quantentechnologie: insbesondere Quantensensorik
  • Autonome Maschinen/Autonome Systeme
  • Industrie 4.0
  • Biotechnologie

Gefördert werden Maßnahmen, deren Ergebnisse zu marktwirksamen Innovationen beitragen, welche über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Ungarn und Europa verfügen. Ziel der geförderten Aktivitäten ist die Entwicklung neuer kommerzieller Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Die Projektskizze muss von einem deutschen Antragsteller gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus Ungarn eingereicht werden. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 16. Februar 2022 (Anmerkung der Redaktion: ursprünglich 26.01.2022) zunächst EUREKA-Projektanträge zu stellen. Die ungarischen Projektpartner müssen ihren Antrag beim NKFIH einreichen. 

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Ungarn EU Eureka Themen: Förderung Innovation

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