Auslandsinvestitionen sind für Transformationsstaaten eines der Schlüsselelemente zur Entwicklung ihrer Volkswirtschaft. Investitionen ausländischer Kapitalgeber bringen neben Kapital auch moderne Technologie und Know-how in die Zielstaaten und fördern damit deren Modernisierung und Entwicklung. Andererseits bergen Investitionen auch erhebliche Risiken für Umwelt, soziale Gerechtigkeit und andere Grundwerte.
Eine Besonderheit des internationalen Investitionsrechts ist, dass es den privaten Investoren die Möglichkeit bietet, den Empfängerstaat vor unabhängigen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Solche Schiedsgerichte haben bereits mehrere Staaten – insbesondere Entwicklungs- und Transformationsstaaten – zu Entschädigungen in Höhen von zwei oder dreistelligen Millionen Euro verurteilt. Dieses ist auf Kritik gestoßen, nicht zuletzt aufgrund der unzureichenden Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer, der Menschenrechte und des Umweltschutzes. Indessen beruhen sie auf Vorschriften der Investitionsschutzabkommen, die die verurteilten Staaten seinerzeit selbst unterschrieben haben.
Ziel der Veranstaltungen ist es einerseits, aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des Auslandsinvestitionsrechts – etwa neue Kompetenzen der Europäischen Union für Investitionen nach dem Vertrag von Lissabon – mit den Vertretern der Transformationsstaaten zu diskutieren. Andererseits werden in den Workshops praktische Fragen der Auslegung einzelner Klauseln der Investitionsschutzabkommen im Lichte der jüngsten Entscheidungen der internationalen Schiedsgerichte behandelt. Dadurch sollen die Vertreter der Transformationsstaaten sowohl für die Verhandlung neuer Investitionsschutzabkommen als auch für die Lösung konkreter Fragen bei der Umsetzung von Investitionsprojekten besser gerüstet werden.
Bei der Organisation der Konferenz und des Workshop kann das Institut für Osteuropäisches Recht auf das Netzwerk und das Know-how zurückgreifen, die es beim Projekt "Auslandsinvestitionsrecht in Aserbaidschan, Kasachstan und Russland" in den Jahren 2008 bis 2011 aufgebaut hat.
Die Veranstaltung wurde durch die organisatorische und finanzielle Unterstützung seitens des Wirtschaftsministeriums der Republik Kroatien und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit sowie durch Spenden der Regierung des Königreichs Schweden, des Vereins Ostrecht Kiel e.V. und der Anwaltskanzleien Noerr, Latham & Watkins, Luther sowie Hogan Lovells ermöglicht.
Kontakt
Azar Aliyev LL.M (Universität Heidelberg)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter,
Manager des Projekts "Auslandsinvestitionsrecht in Aserbaidschan, Kasachstan und Russland"
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Projektbüro Investitionsrecht
Olshausenstr. 75
D-24118 Kiel
Tel.: +49 431 - 880 - 1197
Fax: +49 431 - 880 - 1777
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