Unabhängig ihrer Größe können forschungstätige Unternehmen bereits jetzt zwölf Prozent ihrer Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) steuerlich geltend machen. Ab 2018 werden 14 Prozent der FuE-Kosten als Barauszahlung bzw. Steuergutschrift erstattet.
Zuletzt war die Forschungsprämie bereits zum Jahresanfang 2016 von zuvor zehn auf zwölf Prozent angehoben worden. Ergänzt werden die steuerlichen Anreize durch eine große Bandbreite an Direktförderungen sowie bürokratischen Erleichterungen für Startups und innovationstreibende Unternehmen. Der Maßnahmenmix zeigt Erfolg: Im Jahr 2017 werden FuE-Investitionen in Österreich erstmalig auf 11,3 Mrd. Euro ansteigen. Mit dieser Forschungsquote von 3,14 Prozent des Bruttoinlandsproduktes rückt die Alpenrepublik auf den zweiten Platz innerhalb der Europäischen Union vor. Knapp die Hälfte davon stammt aus dem Unternehmenssektor, über 15 Prozent stammen aus dem Ausland.