Auf Empfehlung der OECD wurden am 1. Juli 2023 der Rat für Forschung und Technologieentwicklung und der Österreichische Wissenschaftsrat entsprechend dem zugrundeliegenden FWIT-Rat-Errichtungsgesetz (FREG) aufgelöst und in den neu errichteten Rat für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung überführt. Durch die Zusammenlegung soll eine bessere Koordinierung von Maßnahmen und eine effektivere Nutzung von Ressourcen ermöglicht werden.
Der FWIT-Rat dient der Beratung der Bundesregierung als eigenständige juristische Person des öffentlichen Rechts. Der FWIT-Rat hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Beratung der Bundesregierung sowie einzelner Mitglieder der Bundesregierung in den Angelegenheiten der österreichischen und europäischen Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik, der Hochschulen und der Entwicklung und Erschließung der Künste
- Unterbreitung von Vorschlägen für den Pakt zu Forschung, Technologie und Innovation (FTI)
- Unterstützung bei der Analyse der Umsetzung der laufenden FTI-Strategie der Bundesregierung und bei der Erarbeitung neuer FTI-Strategien unter Berücksichtigung europäischer und internationaler Standards
- die Erstellung eines zweijährigen Tätigkeitsberichtes an die Bundesregierung, den diese dem Nationalrat zuzuleiten hat
- die selbständige Ausarbeitung von Analysen und Empfehlungen, insbesondere auch hinsichtlich Wirkungsorientierung
Die Ratsversammlung hat zwölf stimmberechtigte Mitglieder, diese wurden nun ernannt: 6 vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), 4 von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und ein Mitglied vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Der Vorsitzende, Prof. Dipl.-Ing. DDr. H. c. Thomas A. Henzinger, wurde durch Bundeskanzler Karl Nehammer und den Vizekanzler Werner Kogler bestellt.