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Schweizer Bundesrat genehmigt öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Innovationspark und ermöglicht Start des Bürgschaftswesens

Berichterstattung weltweit

Der Schweizer Bundesrat hat am 5. April 2017 die Verträge mit der Stiftung „Switzerland Innovation“ abgeschlossen und eine erste Tranche von 150 Millionen Franken für die Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks mittels Bürgschaften freigegeben. Damit können nun konkrete Projektvorhaben für Forschungsinfrastrukturen sowie für technologische Plattformen und Einrichtungen geprüft werden.

Der Innovationspark ist ein langfristig angelegtes Projekt zur Stärkung der Standortattraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Forschungs- und Innovationsplatzes Schweiz. Er umfasst fünf Standorte. Standortträger sind Kantone, Hochschulen und Privatwirtschaft. Die Stiftung „Switzerland Innovation“ fungiert als Dachorganisation. Der Bund hat eine subsidiäre Rolle.

Zur Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks durch den Bund mittels Bürgschaften haben die eidgenössischen Räte einen Rahmenkredit von insgesamt 350 Millionen Franken bewilligt. Dieser wird vom Bundesrat in drei Tranchen freigegeben. Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation sieht vor, dass in diesem Zusammenhang ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Bund und der nationalen Dachorganisation des Schweizerischen Innovationsparks „Switzerland Innovation“ abgeschlossen wird.

Der Bundesrat genehmigte am 21. Dezember 2016 in einem ersten Schritt einen Vertrag, in welchem die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und der Stiftung definiert wurden. Ebenso wurde darin auf der Basis der früheren von Bundesrat und Parlament gefällten Entscheide das Netzwerk „Switzerland Innovation“ mit seinen Standortträgern sowie dessen allfällige Weiterentwicklung festgelegt und die Grundlage für einen Zusatzvertrag zum Bürgschaftswesen verankert. Am 5. April 2017 hat der Bundesrat nun diesen Zusatzvertrag zum Bürgschaftswesen genehmigt und die Ausgestaltung des Bürgschaftswesens, die Grundsätze des Verfahrens sowie die Zuständigkeiten festgelegt. Damit hat der Bundesrat zugleich auch die erste Tranche von 150 Millionen Franken freigegeben. Erste Projektvorhaben können nach erfolgter Prüfung bereits 2017 verbürgt werden.

Die Stiftung „Switzerland Innovation“ rechnet nun rasch mit Projekteingaben ihrer Standortträger. Die Projekte durchlaufen ein dreistufiges Gesuchsverfahren, wobei letztlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI aufgrund einer Empfehlung der Stiftung über die Verbürgung im Einzelfall entscheidet.

Der Bund vergibt in verschiedenen Politikbereichen Bürgschaften. Bisherige Erfahrungen des Bundes mit Bürgschaften wurden analysiert und die Erkenntnisse daraus wurden für die Ausgestaltung des Bürgschaftswesens zugunsten des Schweizerischen Innovationsparks berücksichtigt.

Kontakt:

Dr. Gregor Haefliger
Vizedirektor SBFI
Tel: +41 58 462 96 76
E-Mail: gregor.haefliger(at)sbfi.admin.ch

Quelle: Medienmitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Redaktion: Länder / Organisationen: Schweiz Themen: Förderung Infrastruktur Strategie und Rahmenbedingungen

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