StartseiteLänderEuropaFinnlandBekanntmachung des BMEL zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte in der Biomasseproduktion im Rahmen des ERA-NET Cofund FACCE SURPLUS

Bekanntmachung des BMEL zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte in der Biomasseproduktion im Rahmen des ERA-NET Cofund FACCE SURPLUS

Stichtag: 04.03.2015 Programmausschreibungen

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Bekanntmachung Nr. 01/15/31 zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte auf dem Gebiet der

Biomasseproduktion und -konversion im Rahmen des ERA-NET Cofund FACCE SURPLUS vom 6. Januar 2015

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) engagieren sich gemeinsam in der europäischen Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative, JPI) mit dem Thema Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Klimawandel (Agriculture, Food security and Climate Change, FACCE-JPI). Die Initiative hat das Ziel, Beiträge zur Lösung der gesellschaftlichen ­Herausforderung der Ernährungssicherung im Kontext des Klimawandels, der Globalisierung, der Verknappung natürlicher Rohstoffe wie fossile Energieträger, Wasser, Düngemittel und Ackerfläche sowie des demographischen Wandels zu leisten. Die FACCE-JPI befördert damit die Umsetzung der in der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ der Bundesregierung festgehaltenen Ziele der weltweiten Ernährungssicherung und der Gestaltung einer nachhaltigen Agrarproduktion unter Berücksichtigung des Klimawandels insbesondere durch die Entwicklung verlässlicher kurz-, mittel- und längerfristiger Vorhersagemodelle auf lokaler, regionaler und globaler Ebene.

Informationen zur „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ sind im Internet unter http://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Nachwachsende-Rohstoffe/BiobasiertesWirtschaften/_texte/BioOekonomiestrategie.html und den dort verknüpften Dokumenten zu finden.

Die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie z. B. Klimawandel oder Nahrungsmittelversorgung können nur länderübergreifend angegangen werden. Zu diesem Zweck wurde in 2009 die FACCE-JPI initiiert mit dem Ziel, ein gemeinsames Programm der Mitgliedsstaaten zu erarbeiten und deren Vernetzung zu verstärken.

Eine Strategische Forschungsagenda wurde im Dezember 2012 von den an der FACCE-JPI beteiligten Mitgliedstaaten abgestimmt. Dieses von einem wissenschaftlichen Beirat erarbeitete und von den Mitgliedstaaten verabschiedete ­Dokument nennt fünf primäre Handlungsfelder für die FACCE-JPI: http://www.faccejpi.com/Document-library/Strategic-Research-Agenda.

Im Rahmen des zweiten Handlungsfelds „Landwirtschaft, Ernährungssicherung und Klimawandel: Wachstum und ­Intensivierung der Landwirtschaft auf umweltfreundliche und nachhaltige Weise“ wurde mit „FACCE SURPLUS“ eine staatenübergreifende Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben gemäß dem ERA-NET Cofund Programm der Europäischen Kommission (http://netwatch.jrc.ec.europa.eu/de/web/lp/learning-platform/p2p-in-h2020/background-information) geschaffen. Hierbei sollen ausschließlich Vorhaben zur Forschung für eine nach­haltige Biomasseproduktion und -konversion zur Verwendung als Lebensmittel und zur industriellen Nutzung zum Inhalt haben.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen im Rahmen von FACCE SURPLUS wurden in Übereinstimmung mit den Regeln der Europäischen Kommission für ERA-NET Cofund-Maßnahmen gemeinsam von den nationalen ­Förderorganisationen entwickelt und verabschiedet. Die Auswahl und Förderung von Forschungsvorhaben auf der Grundlage dieser Bekanntmachung wird gemeinsam von allen FACCE SURPLUS Zuwendungsgebern durchgeführt.

Im Rahmen von FACCE SURPLUS sollen interdisziplinäre, innovative und multinationale Verbundprojekte gefördert werden. Die formale Bewilligung gegenüber den einzelnen Zuwendungsempfängern erfolgt durch die jeweiligen nationalen Zuwendungsgeber in Übereinstimmung mit nationalem Recht. Zahlungen an die Zuwendungsempfänger werden ausschließlich durch die nationalen Zuwendungsgeber geleistet.

Die Vorhaben können nach Maßgabe der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den hierzu geltenden Verwaltungsvorschriften (VV-BHO), im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG, § 48 § 49, § 49a) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der gemeinsamen Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale Verbundvorhaben gefördert, die Biomasse­produktion und -konversion zum Thema haben. Die Themen des transnationalen Calls sind wie folgt formuliert:

  1. Spatial targeting of land use to increase biomass production and transformation, stimulating the growth of systems for the efficient utilisation of green (plant) biomass cascading through novel transformations.
  2. Developing markets for a wide range of products and services generated through integrated food and non-food systems.
  3. Sustainable intensification of integrated food and non-food systems of agriculture, by developing integrated, ­systems-based approaches to land management.

Die Förderung des BMEL beschränkt sich auf Thema 3.

Nachhaltige und integrierte Systeme zur Produktion und Verarbeitung der Biomasse benötigen eine geeignete sozioökonomische Systemforschung. Dementsprechend müssen alle Projekte transdisziplinare Ansätze beinhalten und die Einbindung entsprechender Ziel- und Interessensgruppen sicherstellen.

Aus folgenden Mitgliedstaaten der FACCE-JPI können sich Forschungseinrichtungen und Unternehmen beteiligen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Spanien, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Die detaillierten Informationen zu dieser Bekanntmachung erhalten Sie über das internationale FACCE SURPLUS Call Announcement unter http://www.faccejpi.com.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes FACCE SURPLUS-Partnerland finanziert die positiv begutachteten Skizzen beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit ­Forschungsaufgaben und Unternehmen des jeweils eigenen Landes.

Die Förderung im Rahmen der positiv begutachteten Skizzen ist auf drei Jahre befristet. Die Vorhaben können frühestens im Januar 2016 starten und müssen bis Mai 2019 abgeschlossen sein. Die Arbeiten sollen folglich so geplant werden, dass die Vorhabensziele innerhalb dieses Zeitraumes erreicht werden können.

Jedes Verbundprojekt soll die kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftliche Projektziele erreichen zu können und klar den Nutzen der Zusammenarbeit darlegen. Konsortien müssen aus Forschungsgruppen von ­mindestens drei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bestehen. Jedes Konsortium muss einen Verbundkoordinator benennen, der das Konsortium des Verbundvorhabens repräsentiert und für das interne Management ­verantwortlich ist. Teilnehmer von Nicht-Partner-Ländern können sich an Projekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Teilnehmer aus Nicht-Partner-Ländern müssen die vorgegebenen Regeln beachten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Aus der Vorlage eines Projektantrages kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderungen von Unterlagen

Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL seinen Projektträger

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Referat 315 – Europäische Forschungsangelegenheiten Deichmanns Aue 29 53179 Bonn

Ansprechpartner:

Dr. Johannes Bender
Telefon: +49 2 28/68 45-36 10
johannes.bender(at)ble.de
http://www.ble.de

beauftragt.

Der Projektträger steht für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die zur Antragstellung erforderlichen Dokumente werden rechtzeitig unter der Internetadresse http//:www.faccejpi.com und http://www.submission-faccejpi.com bereitgestellt oder können beim Projektträger angefordert werden.

Die Projektskizzen sind direkt bei dem FACCE-JPI Call Office einzureichen.

Ansprechpartner für alle Angelegenheiten ist das FACCE-JPI Call Office.

FACCE-JPI Call Office
Telefon: 0 24 61/61-24 22 oder -94 16
E-Mail: ptj-faccejpi@fz-juelich.de
Internet: www.fz-juelich.de/ptj

7.2 Dreistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Das Begutachtungsverfahren ist dem „FACCE SURPLUS Call Announcement“ zu entnehmen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Ideenskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem FACCE-JPI Call Office im Projektträger Jülich zunächst Ideenskizzen („Pre-proposals“) für das transnationale Verbundvorhaben durch den Verbundkoordinator elektronisch unter http://www.submission-faccejpi.com zu übermitteln. Die Fristen für die Einreichung der Ideenskizzen und die Verfahren der Einreichung werden rechtzeitig unter http://www.faccejpi.com veröffentlicht oder können beim Projektträger erfragt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Ideenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Formblätter sowie Informationen über die Übersendung der Ideenskizzen an das FACCE-JPI Call Office befinden sich ebenfalls auf der Webseite http://www.faccejpi.com oder können beim Call Office angefordert oder erfragt werden.

Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Ideenskizzen unter Beratung durch die Projektträger in den jeweiligen Partnerländern zu erstellen. Eine Liste der nationalen Kontaktstellen ist im „FACCE SURPLUS Call Announcement“ auf der FACCE-JPI Internetseite (http://www.faccejpi.com) einsehbar oder kann beim Projektträger angefordert ­werden. Die eingereichten Ideenskizzen werden auf ihre Übereinstimmung mit den in dem „FACCE SURPLUS Call Announcement“ festgelegten Kriterien geprüft. Der „FACCE SURPLUS Call Announcement“ ist Bestandteil der ­Bekanntmachung und auf der Webseite http://www.faccejpi.com hinterlegt oder kann beim Projektträger angefordert werden.

7.2.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verbundkoordinatoren von positiv bewerteten Ideenskizzen vom FACCE-JPI Call Office zur Erstellung von Projektskizzen („Full proposals“) in Abstimmung mit den Verbundpartnern aufgefordert. Die dabei genannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber ­möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Auch die Projektskizzen müssen elektronisch unter http://www.submission-faccejpi.com eingereicht und in dem dafür vorgeschriebenen Format erstellt werden. Die Details über die Übersendung der Projektskizzen finden sich ebenfalls auf der Webseite http://www.faccejpi.com oder können beim Call Office angefordert werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftlich-technische Exzellenz, Qualität des transnationalen Vorhabens
  • Qualität und Effizienz der Projektstruktur und des Projektmanagements
  • Effekte des Vorhabens

Zusätzliche Auskünfte zu den Kriterien sind dem „FACCE SURPLUS Call Announcement“ unter http://www.faccejpi.com zu entnehmen. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich mitgeteilt.

Aus der Vorlage einer Ideen- oder Projektskizze kann ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht abgeleitet werden.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der dritten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a VwVfG, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind

8 Fristen und Termine

Fristen und Termine sind dem Call Announcement unter http://www.faccejpi.com zu entnehmen oder beim Projektträger zu erfragen.
[A.d.R.: Die im Call Announcement genannte Deadline für die Einreichung von Pre-Proposals ist der 4. März 2015]

9 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 6. Januar 2015
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag Dr. Stalb

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Belgien Dänemark Finnland Frankreich Italien Niederlande Norwegen Polen Rumänien Spanien Zypern Vereinigtes Königreich (Großbritannien) Themen: Förderung Engineering und Produktion Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit

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