StartseiteLänderEuropaFrankreichBekanntmachung des BMBF zur Förderung von deutsch-französischen Projekten zum Thema Künstliche Intelligenz

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von deutsch-französischen Projekten zum Thema Künstliche Intelligenz

Stichtag: 22.09.2022 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von deutsch-französischen Projekten zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) vom 19.05.2022 (Bundesanzeiger vom 20.06.2022)

Mit dieser bilateralen Fördermaßnahme werden qualitativ hochwertige KI-Forschungskooperationen zwischen Frankreich und Deutschland finanziert. Die Fördermaßnahme ist Teil der Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung und der Hightech Strategie 2025.

Die Ergebnisse der bilateralen Projekte sollen zur Methodenentwicklung in aktuellen Forschungsfeldern der KI beitragen, Anwendungsfelder von KI erschließen sowie die Nutzbarkeit von KI in Spitzentechnologien verbessern. Gemeinsam sollen Anstrengungen auf der Grundlage nationaler Strategien gebündelt werden, um ein Ökosystem für neue Kooperationsprojekte in Forschung und Industrie zu schaffen. Das so entstehende Netzwerk aus Akteuren aus Forschungsorganisationen, KMU und Industriepartnern soll zu einem besseren gemeinsamen Verständnis des Bedarfs auf dem Gebiet der KI führen, dazu beitragen, Ergebnisse der KI-Grundlagenforschung schneller und in stärkerem Umfang in Anwendungsfelder zu transferieren und einen nachhaltigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.

Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei denen eine konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotenziale erforderlich ist, wird eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:

  • Förderlinie 1: Forschungskooperationen
  • Förderlinie 2: FuE-Vorhaben

Antragsberechtigt zu Förderlinie 1 (Forschungskooperationen) sind einzelne Hochschulen oder Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus.
Antragsberechtigt zu Förderlinie 2 (FuE-Vorhaben) sind Verbünde aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Jedes Projektkonsortium in Förderlinie 1 muss aus mindestens einem französischen und einem ­deutschen Partner zusammengesetzt sein.
Voraussetzung für die Förderung in Förderlinie 2 ist, dass in ­jedem Projekt pro Land mindestens ein Partner aus jeder Gruppe vertreten sein muss (2 + 2-Verbundprojekte).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Zur fachlichen Beratung wird empfohlen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Die Projektpartner in den Zielländern müssen ihren Antrag bei ihrem nationalen Fördermittelgeber einreichen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem nationalen Projektträger bis spätestens 22. September 2022 eine Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in deutscher Sprache vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Anna März, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Förderung Information u. Kommunikation Innovation

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