Infektionskrankheiten sind weltweit eine ernste, anwachsende Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Mensch und Tier. Gleichzeitig sinkt die Wirksamkeit vieler Antibiotika wegen der globalen Zunahme antimikrobieller Resistenzen (AMR). Sie erschweren oder verhindern die Behandlung bakterieller Infektionen, bedrohen den Erfolg alltäglicher medizinischer Eingriffe und verursachen schon heute zahlreiche Todesfälle in der Europäischen Union.
AMR gefährden aber nicht nur die menschliche Gesundheit. Es besteht auch eine enge Verbindung zur Tiergesundheit und zur Umwelt. Die häufige Übertragung zwischen den Habitaten beschleunigt die Verbreitung der AMR, so dass neue Herausforderungen entstehen, die nur durch alle Bereiche umfassende, nachhaltig wirkende Lösungen im Sinne von „One Health“ bewältigt werden können. Es ist daher überlebenswichtig, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen der Human- und der Veterinärmedizin und anderen Fachgebieten wie der Biologie, der Chemie, der Landwirtschaft, der Umweltforschung, der Lebens- und Futtermitteltechnologie und den Sozialwissenschaften zu intensivieren.
Die „Richtlinie zur Förderung von deutsch-französischen Verbundvorhaben zu antimikrobiellen Resistenzen“ ist Teil der Hightech-Strategie und des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung.
Gegenstand der Förderung sind Verbundvorhaben von Konsortien, bestehend aus mindestens einem deutschen und mindestens einem französischen Partner aus der anwendungsorientierten Forschung. Die deutsch-französische Kooperation muss dabei einen Mehrwert für das Forschungsprojekt ergeben. Die Projektergebnisse sollen den Wissensstand zu AMR substanziell erweitern, wissenschaftliche Grundlagen für zukünftige gesundheitspolitische Entscheidungen liefern und/oder innovative Maßnahmen zur AMR-Bekämpfung ermöglichen. Die förderbaren Forschungsprojekte können alle passenden Methoden und alle relevanten wissenschaftlichen Fachgebiete beinhalten, beispielsweise (und nicht beschränkt auf) epidemiologische Methoden wie die Phänotypisierung, die Genotypisierung, statistische Modellierung und/oder Methoden der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Die Projekte müssen dabei einem der folgenden Themengebiete zugeordnet werden können:
- Innovative Forschung zu AMR in Umwelt-Reservoiren (Wasser, Boden, Wildtiere, Pflanzen, Biofilme auf Plastikabfällen etc.)
- Innovative Forschung an antibiotikaresistenten Bakterien, die Menschen, landwirtschaftliche Nutztiere, Heimtiere und/oder Lebensmittel besiedeln
Klinische Forschungsprojekte, für die bereits existierende Biobanken und/oder gut etablierte Kohorten genutzt werden, können gefördert werden. Die Rekrutierung von Probanden ist nicht Gegenstand der Förderung.
Ein Projekt kann mit bis zu einer Million Euro gefördert werden und darf bis zu drei Jahre dauern.
Antragsberechtigt in Deutschland sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT) als Projektträger beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens zum 28. Februar 2020 zunächst Projektskizzen für das deutsch-französische Verbundvorhaben in elektronischer Form über das Internetportal des deutschen Projektträgers VDI/VDE-IT (https://ssl.vdivde-it.de/positrons-en/c/1929) durch den deutschen oder französischen Verbundkoordinator vorzulegen.
Bitte beachten Sie alle Hinweise im Volltext der unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2764.html veröffentlichten Richtlinie.