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Frankreich nimmt Doktoranden von Gebühren für Nicht-EU-Studierende aus

Berichterstattung weltweit

Erstmals müssen Nicht-EU-Studierende in Frankreich zum nächsten Wintersemester an den staatlichen Universitäten bis zu 3.770 Euro Gebühren zahlen. Doktoranden werden davon nun ausgenommen.

Die französische Ministerin für Hochschulbildung, Forschung und Innovation Frédérique Vidal kündigte am 24. Februar 2019 in der Zeitung „Journal du dimanche“ (JDD) an, dass Doktoranden von der Erhöhung der Immatrikulationsgebühren für Nicht-EU-Studierende ausgenommen werden. Sie spielten eine „zentrale Rolle in den Forschungslaboren“. So soll zudem, wie Vidal weiter ausführte, das Angebot staatlicher Promotionsfinanzierungen (Contrats doctoraux) für sie ausgebaut werden.

Die französische Regierung hatte die neuen Gebühren im Herbst 2018 im Rahmen einer neuen Internationalisierungsstrategie („Choose France“) angekündigt. Frankreich will damit attraktiver für internationale Studierende werden und mit den zusätzlichen Einnahmen soll sich unter anderem das Betreuungsangebot verbessern. Bezahlten Studierende und Doktoranden aus Nicht-EU-Staaten bisher den gleichen Satz wie alle französischen bzw. EU-Studierenden (170 Euro für einen grundständigen Studiengang, 243 Euro für einen Master, 380 Euro als Doktorand pro akademisches Jahr), werden sie ab kommendem Wintersemester 2.770 Euro für einen grundständigen Studiengang und 3.770 Euro für einen Master bzw. die Promotion entrichten. Für die Doktoranden bleibt es nun bei den 380 Euro pro akademisches Jahr.

Es hatte nach der Mitteilung der Regierung umfangreiche Proteste seitens der Universitäten, der französischen Hochschulrektorenkonferenz CPU und der studentischen Gewerkschaften gegeben. 15 Universitäten teilten sogar mit, sich der ministeriellen Anweisung zu widersetzen und keine zusätzlichen Gebühren zu erheben (darunter zum Beispiel Paris-Sud, Straßburg und Aix-Marseille). Auch bewarben sich dieses Jahr zehn Prozent weniger Nicht-EU-Bürger für ein Studium in Frankreich. Insbesondere die Länder des Maghreb – Marokko, Tunesien und Algerien – verzeichnen einen Rückgang. Ein von Vidal beauftragter Konzertierungsausschuss hatte Mitte Februar Anpassungen der Maßnahmen empfohlen, darunter auch den Gebührenerlass für Nicht-EU-Promovierende.  

Die französischen Universitäten können ohnehin nach der aktuellen Rechtslage bis zu zehn Prozent ihrer Nicht-EU-Studierenden von den Immatrikulationsgebühren ausnehmen sofern sie dies wünschen. Das würde 2019 für alle betroffenen Neu-Immatrikulierten reichen. Damit auch 2020 Studierende davon profitieren können, empfahl der Konzertierungsausschuss, die Quote auf 15 Prozent zu erhöhen. Wie Vidal im JDD mitteilte, wird ihr Ministerium dieser Empfehlung nicht folgen. Es sollen jedoch, so Vidal, an allen Universitäten zum kommenden Wintersemester zentrale Anlaufstellen für internationale Studierende geschaffen werden.

Zum Nachlesen (Französisch)

Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen

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