StartseiteLänderEuropaFrankreichFranzösischer Staatsrat ratifiziert höhere Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Französischer Staatsrat ratifiziert höhere Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Berichterstattung weltweit

Nachdem die französische Regierung im April 2019 die Einführung von höheren Studiengebühren für aus Nicht-EU-Ländern kommende Studierende verfügt hatte, wurde die Verfassungskonformität dieser Maßnahme durch mehrere Klagen in Frage gestellt. Nun hat der Staatsrat als höchste verwaltungsrechtliche Instanz die Anwendung differenzierter Studiengebühren für internationale Studierende bestätigt und befunden, dass die "geringen" Gebühren nicht gegen die verfassungsmäßige Erfordernis der Unentgeltlichkeit für einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung verstoßen.

Die Erhebung von höheren Studiengebühren wurde im November 2018 vom damaligen Premierminister Edouard Philippe bei der Vorstellung der Strategie "Bienvenue en France" angekündigt und im April 2019 per Ministerialerlass verabschiedet. Dieser sieht für ausländische Studierende "in internationaler Mobilität" Gebühren vor, welche sich von denen unterscheiden, die französische Studierende, europäische Studierende oder bereits in Frankreich ansässige Studierende zahlen. Seit Beginn des Studienjahres 2019 können die öffentlichen Hochschulen daher von dieser Gruppe aus den internationalen Studierenden Immatrikulationsgebühren von bis zu 2.770 Euro für Bachelor-Abschlüsse und 3.770 Euro für Master-Abschlüsse erheben. Dagegen klagten studentische Gewerkschaften wie auch Universitäten vor dem Staatsrat (Conseil d’État) und stellten die Verfassungskonformität dieser Maßnahme in Frage.

Der Staatsrat befasste zunächst den Verfassungsrat mit der Angelegenheit, der prüfen sollte, ob die Hochschulbildung überhaupt vom verfassungsrechtlichen Anspruch auf kostenfreie Bildung abgedeckt ist. Dieser befand im Oktober 2019, dass dies der Fall sei, räumte aber einen Spielraum zur Erhebung von Immatrikulationsgebühren ein, sofern diese verhältnismäßig gering seien und den Studierenden mit geringen finanziellen Möglichkeiten nicht die Möglichkeit eines Studium vorenthielten. Am 1. Juli 2020 hat der Staatsrat nun sein Urteil über die Anwendung differenzierter Studiengebühren für internationale Studierende gefällt. Demzufolge stehen diese Gebühren nicht im Widerspruch zur Erfordernis der Studiengebührenfreiheit, das für öffentliche Hochschulen gilt. Erstens, weil die durch den angefochtenen Beschluss festgesetzten Gebühren angesichts der tatsächlichen Kosten der Ausbildung, die zu nationalen Diplomen führt, als gering ("modique") eingestuft werden können. Zweitens, weil Beihilfen oder die Befreiung von Studiengebühren es dennoch ermöglichten, einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu gewährleisten.

Bisher hat die Mehrheit der Universitäten die Anwendung dieser Maßnahme vermieden, da Hochschulen bis zu zehn Prozent ihrer Studierenden von Immatrikulationsgebühren befreien dürfen und der Anteil der Studierenden, die von dem Erlass betroffen wären, bei den meisten Hochschulen unter dieser 10-Prozent-Marke liegt.

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Quelle: l'Etudiant Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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