Finnische Universitäten und Fachhochschulen müssen seit dem Jahr 2017 Studiengebühren von Studierenden erheben, die nicht aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum stammen und sich für einen fremdsprachigen Bachelor- oder Masterstudiengang einschreiben. Die Hochschulen legen die Höhe der von ihnen erhobenen Studiengebühren (mindestens 1.500 Euro pro Studienjahr) selbst fest. Die Einnahmen aus den Studiengebühren stehen den Hochschulen frei zur Verfügung. Einzige Einschränkung ist, dass die Hochschulen über ein Stipendiensystem zur Förderung der Teilnahme an gebührenpflichtigen Studiengängen verfügen müssen.
Die von der finnischen Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe beobachtete und bewertete zwischen 2017 und 2021, wie sich die Einführung von Studiengebühren auf die internationale Dimension und die Studierendenströme an finnischen Hochschulen auswirkte und sammelte Infromationen über die unterschiedliche Höhe, Erhebung und Verwendung der Studiengebühren. Die Arbeitsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung von Studiengebühren keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Internationalisierung der finnischen Hochschulen hatte. Zwar ging die Zahl der internationalen Studierenden unmittelbar nach Einführung der Studiengebühren zurück, inzwischen übersteigt deren Zahl jedoch das Niveau vor der Einführung der Gebühren.
Im Jahr 2020 schrieben sich an den Hochschulen mehr als 5.800 neue ausländische Studierende in Bachelor- oder Master-Studiengängen ein. Der Anteil ausländischer Studierender aus dem Kreis der EU/EWR-Bürgerinnen und Bürger ist gestiegen, dennoch stellen Nicht-EU-/EWR-Bürgerinnen und Bürger immer noch eine klare Mehrheit unter den neuen ausländischen Studierenden an finnischen Hochschulen. Im Jahr 2020 waren 36 Prozent aller ausländischen Studierenden gebührenpflichtige Studierende. Auch habe die Einführung der Studiengebühren zu Änderungen in der Hochschullandschaft beigetragen: So werden seit 2017 vermehrt fremdsprachige Abschlüsse angeboten, die Anwerbung und das Marketing für internationale Studierende wurde systematisiert, und die Bewerbungs- und Zulassungssysteme weiterentwickelt, um den Bedürfnissen internationaler Studierender gerecht zu werden.
Die Hochschulen berichteten, dass sie in den Jahren 2019 und 2020 rund 42 Millionen Euro an Studiengebühren eingenommen haben. Allerdings verwenden sie einen erheblichen Teil der Einnahmen für die Finanzierung von Studienbeihilfen und Stipendien, so dass nur Mittel in Höhe von etwa 14 Millionen Euro für andere Zwecke aus den Studiengebühren eingesetzt wurden. Insgesamt ergibt sich auf Ebene der einzelnen Hochschulen ein sehr unterschiedliches Bild hinsichtlich der Einführung, Erhebung und Verwendung von Studiengebühren. Nicht alle Hochschulen konnten die Zahl internationaler Studierender halten, und nicht an allen Hochschuleinrichtungen gelten Studiengebühren als bedeutende Einnahmequelle. Entsprechend unterschiedlich fallen auch die Bewertungen der Hochschulen zur Einführung der Gebühren aus.
Die Arbeitsgruppe schlägt dennoch vor, an den bestehenden Rechtsvorschriften über Studiengebühren festzuhalten und den Hochschulen freie Hand bei der Umsetzung zu lassen. Der Abschlussbericht, der in finnischer Sprache erschienen ist, enthält zudem 15 Vorschläge zur Weiterentwicklung der Studiengebühren, der Stipendienpraxis, der Studierendenrekrutierung und der Studierendenbetreuung.
Zum Nachlesen
- Finnisches Ministerium für Bildung und Kultur (10.02.2022): Introduction of tuition fees did not halt the internationalisation process of higher education institutions – room for growth in tuition fee revenue