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Italien: Neue Verordnung vereinfacht die Gründung innovativer Startups

Berichterstattung weltweit

Mit einer neuen ministeriellen Verordnung wird es Gründern innovativer Startups ermöglicht, ihr Unternehmen online – ohne notarielle Beglaubigung – ins italienische Handelsregister einzutragen.

Diese Verordnung ist Teil einer Reihe von kürzlich durch das italienische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung verabschiedeten Maßnahmen, welche die Gründung innovativer Unternehmen im Land fördern sollen.

Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem existenzgründerfreundliche Varianten von Kapitalgesellschaften, die der deutschen GmbH entsprechen, eine flexiblere Ausgestaltung befristeter Arbeitsverträge sowie eine der weltweit ersten Verordnungen hinsichtlich der Finanzierung von Unternehmen mithilfe von zertifizierten Crowdfunding-Portalen.

Zum Nachlesen:

Quelle: Research Italy Redaktion: Länder / Organisationen: Italien Themen: Wirtschaft, Märkte Innovation Strategie und Rahmenbedingungen

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