Projektanträge können im Rahmen der Sachbeihilfe in allen Fachdisziplinen gestellt werden. Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG inklusive der Kooperationspflicht. Die Partnerinnen und Partner aus Südtirol müssen ihrerseits beim Land Südtirol antragsberechtigt sein.
Die Antragseinreichung von Kooperationsprojekten mit dem Land Südtirol erfolgt immer bei der DFG im Lead Agency-Verfahren, das heißt, der Begutachtungsprozess wird von der DFG durchgeführt. Die Ergebnisse des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozesses werden von der DFG an das Land Südtirol übermittelt. Im Falle einer positiven Entscheidung der DFG reichen die Projektpartner aus Südtirol einen sogenannten Beitragsantrag beim Land Südtirol nach den dortigen Vorgaben ein. Das Projekt kann durch die DFG nur gefördert werden, wenn das Land Südtirol den Beitragsantrag ebenfalls bewilligt.
Die Antragseinreichung bei der DFG kann jederzeit erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der DFG kein separates Budget für Kooperationsanträge mit Südtirol zur Verfügung steht, die Anträge stehen in Konkurrenz zu allen anderen.
Darüber hinaus ist eine gemeinsame Antragstellung in der „Ausschreibung zur fachübergreifenden Erforschung von Epidemien und Pandemien anlässlich des Ausbruchs von SARS-CoV-2“ ebenfalls möglich.
Für die Antragstellung sind Besonderheiten zu beachten. Weitere Informationen und Details sind auf den DFG-Webseiten verfügbar.