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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben in Forschung und Innovation zwischen Südostasien und Europa mit den Themenschwerpunkten Bioökonomie und Infektionsforschung

Stichtag: 18.09.2018 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung - Richtlinie zur Förderung von internationalen Verbundvorhaben in Forschung und Innovation zwischen Südostasien und Europa mit den Themenschwerpunkten Bioökonomie und Infektionsforschung im Rahmen des Southeast Asia-Europe Joint Funding Scheme vom 4. Juli 2018 (Bundesanzeiger vom 16.07.2018).

Der gemeinsame südostasiatisch-europäische Finanzierungsmechanismus zur Förderung von Forschung und Innovation („Southeast Asia – Europe Joint Funding Scheme for Research and Innovation“) soll die existierenden bilateralen Ansätze der Zusammenarbeit zwischen Südostasien und Europa bündeln und damit zur angestrebten Integration des Europäischen Forschungsraums („European Research Area“, ERA) und seiner international ausgerichteten Dimension beitragen.

Partner aus folgenden Ländern können im Rahmen dieses South­east Asia-Europe Joint Call unter Berücksichtigung jeweils geltender nationaler Förderrichtlinien gefördert werden: Belgien (Wallonien), Bulgarien, Brunei Darussalam, Deutschland, Frankreich, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Polen, Spanien, Schweden, Schweiz, Thailand, Thailand, Türkei.

Es werden multilaterale Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die in Zusammenarbeit mit Partnern aus Europa und Südostasien eines der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Bioökonomie
  • Infektionskrankheiten

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

Für die Durchführung der gemeinsamen Fördermaßnahme hat das SEA-Europe Joint Funding Scheme ein Joint Call Sekretariat am Indonesian Science Fund etabliert, das mit der Abwicklung der zentralen Einreichung der Projektskizzen und des Begutachtungsverfahrens betraut ist. Es wird dringend empfohlen, dass die einzelnen Mitglieder eines Skizzen erstellenden Projektkonsortiums vor Einreichung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen hinsichtlich der nationalen Förderrichtlinien Kontakt aufnehmen.

Mit der Abwicklung dieser Maßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem SEA-Europe JFS Joint Call Sekretariat die von den internationalen Konsortien gemeinschaftlich erstellten und mit dem Verbundkoordinator („Principal Project Coordinator“) abgestimmten Projektskizzen bis spätestens 18. September 2018 vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Belgien Bulgarien Frankreich Polen Schweden Schweiz Spanien Indonesien Malaysia Philippinen Thailand Türkei sonstige Länder EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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