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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema Zugänglichkeit und Konnektivität im städtischen Mobilitätssystem innerhalb der JPI "Urban Europe"

Stichtag: 17.03.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Projekten zum Thema "Urban Accessibility and Connectivity" (Zugänglichkeit und Konnektivität im städtischen Mobilitätssystem) innerhalb der Joint Programming Initiative (JPI) "Urban Europe" im Kontext der Globalen nachhaltigen Urbanisierung vom 4. Dezember 2019 (Bundesanzeiger vom 23.12.2019)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich in der europäischen Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative, JPI) mit dem Thema „Europäische Forschung zur nachhal­tigen Stadtentwicklung“ (JPI Urban Europe). Die Initiative hat das Ziel, die Kooperation im Bereich Stadtforschung und -entwicklung auszubauen, um attraktive, nachhaltige und wirtschaftlich starke urbane Gebiete zu schaffen.

Die Förderrichtlinie „Urban Accessibility and Connectivity“ wird als Bekanntmachung der JPI Urban Europe veröffentlicht. Sie ergänzt die nationale Förderung im Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung – FONA3“ im Förderschwerpunkt „Sozial-ökologische Forschung“ (SÖF). Sie ist eng verknüpft mit der Leitinitiative „Zukunftsstadt“ und mit der „Forschungsagenda Nachhaltige urbane Mobilität“. Durch die Fördermaßnahme sollen neue länderübergreifende Kooperationen initiiert bzw. bestehende bestärkt werden.

Im Mittelpunkt dieser Bekanntmachung steht eine nachhaltige Entwicklung des städtischen Mobilitätssystems im Hinblick auf Zugänglichkeit und Konnektivität. Die Themen für die transnationale Bekanntmachung wurden von den beteiligten Förderorganisationen im Rahmen des gleichnamigen ERA-NET Cofund Programms der Europäischen Kommission erarbeitet. Ministerien und Förderorganisationen der folgenden Mitgliedstaaten der JPI Urban Europe haben ihre Teilnahme an der gemeinsamen Bekanntmachung erklärt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Lettland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowenien, Türkei, Zypern.

Für die vorliegende Förderrichtlinie wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer Bekannt­machungstext (Call) verfasst, der die inhaltliche Grundlage dieser Förderrichtlinie ist. Für die Förderung der Partner/Teilprojekte in den beteiligten Ländern gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien. Die nachfolgenden Regelungen gelten spezifisch für potenzielle Antragsteller aus Deutschland.

Gegenstand der Förderung ist die Erforschung von Verbesserungsmöglichkeiten der Teilnahme am städtischen Verkehrssystem und der städtischen Netzwerkkonnektivität bei geringeren Umweltauswirkungen und dem Erhalt einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft in der Stadt. Die Netzwerkkonnektivität spiegelt die Direktheit von Routen wider, bei denen verschiedene Modi zum Reisen zwischen Punkten verwendet werden. Dies gilt sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr.

Im Rahmen der Förderung ist die Forschung zu folgenden Themenfeldern vorgesehen:

  • Entwicklung von Lösungen für einen integrierten Ansatz zu nachhaltiger innerstädtischer Mobilität und zu Verkehr, Landnutzung und digitaler Konnektivität.
  • Entwicklung und Unterstützung der Implementierung innovativer Mobilitätssysteme und -dienste mit dem Potenzial, zu einer nachhaltigen Mobilität in der Stadt beizutragen.
  • Umgestaltung und Neuorganisation städtischer Räume, um den Grundstein für eine nachhaltige Mobilität und Zugänglichkeit in der Stadt zu legen.
  • Entwicklung wirksamer politischer Optionen für eine Transformation hin zu einer nachhaltigen urbanen Zugänglichkeit und Konnektivität.
  • Veränderung von Verhaltensweisen und Perspektiven in Richtung einer nachhaltigen urbanen Zugänglichkeit und Vernetzung.

Es wird erwartet, dass die Forschungsarbeiten auf vorhandenen Erkenntnissen und Erfahrungen aufbauen, die in früheren europäischen, nationalen und regionalen Forschungs- und Innovationsprogrammen und -projekten erzielt wurden. Es ist darzustellen, wie diese Erfahrungen und Erkenntnisse nutzen, ergänzen und darüber hinausgehen. Der eindeutige Mehrwert des transnationalen Konsortiums soll nachgewiesen werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und Länder sowie deren Einrichtungen sowie relevante Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskapazität.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt.

In der ersten Verfahrensstufe sind für das transnationale Verbundvorhaben zunächst Projektskizzen (Pre-Proposals) in elektronischer Form vorzulegen. Vorlagefrist für die Projektskizzen beim Call-Sekretariat (Übertragung ins elektronische Antragssystem) ist der 17. März 2020.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Türkei Belgien Dänemark Frankreich Italien Lettland Niederlande Norwegen Österreich Polen Rumänien Schweden Slowenien Vereinigtes Königreich (Großbritannien) Zypern EU Themen: Mobilität Umwelt u. Nachhaltigkeit

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