StartseiteLänderEuropaPolenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen für multinationale Forschung zu Erkrankungen der Sinnessysteme im Rahmen des ERA-NET NEURON

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen für multinationale Forschung zu Erkrankungen der Sinnessysteme im Rahmen des ERA-NET NEURON

Stichtag: 10.03.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für multinationale Forschung zu Erkrankungen der Sinnessysteme im Rahmen des ERA-NET NEURON vom 9. Dezember 2019 (Bundesanzeiger vom 08.01.2020)

Das „Netzwerk Europäische Forschungsförderung für Neurowissenschaften“ (NEURON) hat das Ziel, die Forschungsanstrengungen und Förderprogramme seiner Partnerländer im Bereich der krankheitsbezogenen Neurowissenschaften zu koordinieren und zu optimieren. Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis der Ursachen und Krankheitsmechanismen von Erkrankungen der Sinnessysteme zu fördern und diese Erkenntnisse in eine verbesserte Prävention, Diagnose und Therapie zu überführen. Zu diesem Zweck sollen transnationale Forschungsvorhaben gefördert werden, die in der Zusammenarbeit von Forschungsgruppen aus verschiedenen Disziplinen grundlegende Erkenntnisse zu Erkrankungen der Sinnes­systeme und deren Translation in die klinische Anwendung hervorbringen.

Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:

  • grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Pathogenese und/oder Ätiologie von Erkrankungen der Sinnessysteme.
  • klinische Forschungsansätze zur Entwicklung neuer Verfahren und Strategien für Diagnose, Prävention, Therapie und/oder Rehabilitation bei Erkrankungen der Sinnessysteme.

Im ERA-NET NEURON haben sich Förderorganisationen aus folgenden Ländern zusammengeschlossen, um diese gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler, kooperativer Forschungsprojekte im Bereich der krankheitsbezogenen Neurowissenschaften durchzuführen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Kanada, Lettland, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Spanien und Türkei. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call“-Secretariat (JCS) koordiniert. Für die Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen multidisziplinärer transnationaler Forschungsverbünde gefördert, die aus mindestens drei Forschungsgruppen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen. Ein Verbund darf maximal aus fünf Forschungsgruppen bestehen. Die Anzahl der Verbundpartner darf auf sechs erhöht werden, wenn ein Partner aus einem bisher bei der Förderung durch NEURON unterrepräsentierten Land (Lettland, Rumänien, Slowakei, Griechenland und Türkei) beteiligt ist. Es dürfen nicht mehr als zwei Forschungsgruppen aus einem Land stammen.

Die Forschungsgruppen müssen bei den beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigt sein. Es sind die jeweiligen nationalen Vorschriften zu beachten. Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den DLR Projektträger − Gesundheit beauftragt.

Das Förderverfahren ist mehrstufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. Sowohl für die Projektskizzen (pre-proposals) als auch für die ausführlichen Projektbeschreibungen (full proposals) ist ein einziges gemeinsames Dokument von den Projektpartnern eines transnationalen Konsortiums zu erstellen. In der ersten Verfahrensstufe sind dem NEURON-Sekretariat, das bei der Spanish State Research Agency (AEI-MCIU) in Madrid angesiedelt ist, bis spätestens 10. März 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Kanada Israel Türkei Belgien Frankreich Griechenland Italien Lettland Norwegen Polen Rumänien Schweiz Slowakei Spanien Themen: Grundlagenforschung Lebenswissenschaften

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