Der polnische Präsident Andrzej Duda hat Anfang Januar ein Gesetz unterzeichnet, das die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen vereinfacht. Es sieht auch eine Teilanerkennung von Qualifikationen vor und regelt darüber hinaus die erforderlichen Sprachkenntnisse. Die Anerkennung läuft künftig über eine zentrale Kontaktstelle.
Polen setzt damit die EU-Richtlinie zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen um, die unter anderem auch die Einführung des europäischen Berufsausweises im Rahmen des Binnenmarkt-Informationssystems vorsieht. Das elektronische Dokument wird künftig für ausgewählte Berufsgruppen - Krankenschwestern und -pfleger für allgemeine Pflege, Apotheker (Grundausbildung), Physiotherapeuten, Bergführer und Immobilienmakler - zur Verfügung stehen und löst alle bestehenden Regelungen zur Anerkennung dieser Bildungsabschlüsse ab.