Die Kommission will damit die Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den EU-Ländern schneller, einfacher und zuverlässiger gestalten. Die Überarbeitung der Regelung wurde mit dem Inkrafttreten der Änderungsrichtlinie am 17. Januar 2014 abgeschlossen. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Änderungen in ihr nationales Recht zu übernehmen.
Was ist neu an den überarbeiteten Vorschriften?
- Die Modernisierung der Richtlinie verbessert eine große Zahl an Elementen des bestehenden Rahmens zur Anerkennung: Informationen können leichter abgerufen werden und Fachkräfte können sich online anerkennen lassen.
- Mithilfe eines neuen europäischen Berufsausweises (EPC) können berufliche Qualifikationen online anerkannt und nachgewiesen werden, zum Beispiel für Krankenschwestern, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Techniker, Bergführer und Immobilienmakler.
- Die Mindestausbildungsanforderungen für Berufe im Rahmen der automatischen Anerkennung der für sie benötigten Qualifikationen wurden aktualisiert, weshalb die Mitgliedstaaten eine ständige berufliche Weiterentwicklung besser fördern werden. Zum Beispiel müssen Architekten entweder fünf Jahre Hochschulausbildung oder vier Jahre Vollzeitstudium an einer Universität und einem begleitenden Berufspraktikum von mindestens zwei Jahren Dauer absolvieren, um die Ausbildungsanforderungen zu erfüllen.
- Ein Warnmechanismus wurde für all Probleme bei der Anerkennung für jene Berufe geschaffen, die mit der Sicherheit von Patienten oder mit der Erziehung von Kindern zusammenhängen. Wenn es einer Fachkraft, auch nur vorübergehend, in einem Land untersagt ist, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, werden alle anderen EU-Länder sofort informiert. Der Warnmechanismus wird parallel mit dem EPC eingeführt.
- Die Richtlinie deckt nun den teilweisen Zugang zu bestimmten Berufen und die Anerkennung von Berufspraktika ab.
- Behörden und Berufsverbände können Vorschläge für die Gemeinsamen Schulungsprinzipien bei der Kommission einzubringen. Dieser neue Mechanismus öffnet den Weg für eine automatische Anerkennung neuer Berufe.
Die neuen Bestimmungen verbessern die Situation für alle Beteiligten: Einfachere und transparentere Verfahren machen es Fachkräften leichter und die zuständigen Behörden können elektronisch besser zusammenarbeiten. Verbraucher und Patienten haben eine größere Auswahl an Dienstleistern und genießen verstärkten Schutz. Arbeitgeber können leichter und schneller Fachkräfte aus anderen Mitgliedstaaten einstellen.
Die nächsten Schritte
Die Mitgliedstaaten haben nun noch ein Jahr Zeit, um die Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Zunächst wird der Europäische Berufsausweis (EPC) für jene Berufe geschaffen, die ihr Interesse bekundet haben und die die Kriterien der Richtlinie erfüllen. Hierzu gehören Krankenschwestern, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ingenieure, Bergführer oder Immobilienmakler. Der EPC bildet das innovative Hauptelement der modernisierten Richtlinie und wird, durch eine verstärkte Einbeziehung des Herkunftsmitgliedstaats, den Anerkennungsprozess viel einfacher machen. Der erste EPC wird voraussichtlich Anfang 2016 veröffentlicht.