"Wir wollen insbesondere Flüchtlinge, die zumeist keine Unterlagen mitbringen, bei der Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse besser unterstützen und ihre beruflichen Perspektiven stärken. Flüchtlinge sollen auch dann eine Chance auf Anerkennung ihrer Abschlüsse haben, wenn notwendige Dokumente fehlen", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka anlässlich des Startschusses zum Projekt "Prototyping Transfer".
Das Anerkennungsgesetz hat die Möglichkeit geschaffen, in allen Fällen, in denen Nachweise zur ausländischen Berufsqualifikation fehlen oder zum Beispiel aufgrund des Flüchtlingsstatus nicht beschafft werden können, durch Qualifikationsanalysen eine fachliche Einschätzung der vorhandenen Kompetenzen zu bekommen. In Frage kommen hierbei Arbeitsproben und Fachgespräche. Beispielsweise kann ein Maurer mit einem ausländischen Abschluss mit einer Arbeitsprobe wie dem Errichten einer Trockenbauwand seine beruflichen Fähigkeiten zeigen. Gerade Flüchtlinge können von den Möglichkeiten dieser Qualifikationsanalysen profitieren.
In der ersten Phase des Projekts "Prototyping Transfer" wurden Verfahrensstandards zur Qualifikationsanalyse entwickelt und an einigen Berufen modellhaft erprobt. Sie sollen jetzt gemeinsam mit Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern bundesweit bekannter gemacht, praktisch eingeführt und weiterentwickelt werden.
"Wir wollen, dass noch mehr Menschen, insbesondere Flüchtlinge von den Chancen, die wir mit dem Anerkennungsgesetz geschaffen haben, profitieren", sagte Bundesministerin Johanna Wanka. Die Kosten zur Durchführung der Verfahren können im Rahmen des Projekts auch finanziell unterstützt werden. Insgesamt stellt das BMBF für das Projekt rund 2,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Seit Juli 2014 dürfen Asylbewerberinnen und -bewerber bereits nach 3 Monaten arbeiten. "Die Anerkennung ihrer im Heimatland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Arbeitsmarkt und damit zur Teilhabe und Integration in Deutschland", sagte Wanka. "Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen ist es neben der Anerkennung aber auch wichtig, den jungen Menschen, die in ihren Heimatländern noch keinen Abschluss machen konnten, in Deutschland eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen und den Betrieben und Auszubildenden die Sicherheit zu geben, dass die Ausbildung auch rechtsicher bis zum Ende durchgeführt werden kann", betonte Wanka.
Die Bundesregierung hat zudem heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsqualifikationsgestellungsgesetzes (BQFG) beschlossen, um es an die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie zur Berufsanerkennung anzupassen. Damit wird beispielsweise die Möglichkeit innerhalb der EU eingeführt, Unterlagen im Anerkennungsverfahren elektronisch zu übermitteln.