Die Bundesregierung hat gestern den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 beschlossen. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Anerkennungsverfahren vor vier Jahren ist die Zahl der Anträge deutlich gewachsen. Zwischen 2012 und 2014 wurden mehr als 44.000 Anträge auf Berufsanerkennung allein für bundesrechtlich geregelte Berufe gestellt, davon gut 17.600 Anträge im Jahr 2014. Der Bericht zeigt, dass 96 Prozent der Verfahren mit einer vollen oder teilweisen Anerkennung abgeschlossen wurden. Die neuen Zahlen für 2015 wird das Statistische Bundesamt im Herbst vorlegen.
"Wir machen sehr gute Erfahrungen mit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das Anerkennungsgesetz wirkt. Berufsanerkennung ist für Menschen mit einem ausländischen Bildungsabschluss eine Brücke in eine Beschäftigung, die ihrer Qualifikation entspricht. Das hilft bei der Arbeitsmarktintegration", sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka.
Auch die OECD hebt in ihrem Bericht "Erfolgreiche Integration" den neu geschaffenen rechtlichen Rahmen für die Anerkennung in Deutschland als Instrument zur Fachkräftegewinnung positiv hervor.
"Ich rechne damit, dass das Interesse auch aufgrund des Flüchtlingszuzugs weiter zunehmen wird. Wir müssen dabei sicherstellen, dass das Recht auf ein Anerkennungsverfahren auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Die Kosten der Anerkennung dürfen hier keine Hürde darstellen", sagte Wanka.
Deshalb plant das Bundesbildungsministerium die Auflage eines neuen Förderprogramms, mit dem gering verdienende Personen vor allem bei der Übernahme von Anerkennungsgebühren oder Übersetzungskosten unterstützt werden.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Berichts ist, dass die Grundlagen für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in den Gesundheitsberufen gelegt wurden. Die Länder haben dazu für diese Berufsgruppe eine übergreifende Gutachtenstelle bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingerichtet.#
Ein weiteres wichtiges Ergebnis des Berichts ist, dass die Grundlagen für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug in den Gesundheitsberufen gelegt wurden. Die Länder haben dazu für diese Berufsgruppe eine übergreifende Gutachtenstelle bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen eingerichtet.
Weitere Informationen sowie der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 sind im Internet abrufbar unter:
https://www.bmbf.de/de/anerkennung-auslaendischer-berufsqualifikationen-1091.html
https://www.bmbf.de/pub/Bericht_zum_Anerkennungsgesetz_2016.pdf