Ab dem 1. Dezember können Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen gestellt werden. Förderfähig sind die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten bis zu maximal 600 Euro pro Person.
"Jede ausländische Fachkraft soll trotz entstehender Kosten ein Anerkennungsverfahren aufnehmen können", so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka anlässlich des Programmstarts. "Berufsanerkennung darf nicht an den Kosten scheitern. Damit leisten wir einen Beitrag zu einer nachhaltigen Integration am Arbeitsmarkt."
Gefördert werden diejenigen, die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Dies sind vor allem Geringverdiener, die keine Leistungen des Sozialgesetzbuches erhalten - eine Zielgruppe, die bislang beispielsweise im Bereich der dualen Ausbildungsberufe kaum erreicht wird.
Mit einem Anerkennungsverfahren kann die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt werden, damit ausländische Qualifikationen adäquat eingesetzt werden können. Das Förderprogramm wird als Pilotvorhaben für zunächst drei Jahre vom Forschungsinstitut Berufliche Bildung (f-bb) entwickelt und umgesetzt. Die Anträge können bei zuleitenden Stellen wie beispielsweise den Beratungsstellen im Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" eingereicht werden.