Nach den gestern veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes werden immer häufiger Anträge auf eine Berufsanerkennung gestellt. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob ein ausländischer Berufsabschluss dem jeweiligen deutschen Referenzberuf entspricht. Im Jahr 2017 wurden für Berufe mit Bundeszuständigkeit rund 25.000 Gleichwertigkeitsprüfungen beantragt (plus 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Bei Pflegekräften wuchs die Zahl sogar um ein Viertel auf rund 8.800 Neuanträge (2016: rund 7.000 Anträge). Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes des Bundes im Jahr 2012 wurden insgesamt rund 111.500 Anträge gestellt.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek betonte: „Wir brauchen in Deutschland gut ausgebildete Fachkräfte! Die Zahlen der Anerkennungsstatistik bestätigen, dass wir zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bereits heute stark nachgefragte Instrumente haben. Für die gezielte Gewinnung ausländischer Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen werden wir weiter an einer noch stärkeren Bündelung und Einheitlichkeit im Vollzug der Länder arbeiten!“
Der Fokus der Fachkräftezuwanderung wird zukünftig stärker auf den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften mit Berufsausbildung gelegt. Zugangsvoraussetzung soll hierfür grundsätzlich die Gleichwertigkeitsprüfung der Berufsqualifikation sein.
Laut Anerkennungsstatistik wurde im Jahr 2017 bei 61 Prozent der abgeschlossenen Verfahren eine volle Gleichwertigkeit beschieden. In nur 2 Prozent der Bescheide konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. Der übrige Anteil (9 Prozent) entfiel auf eine teilweise Gleichwertigkeit bei so genannten nicht reglementierten Berufen wie Elektroniker oder Kaufleuten und der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme (28 Prozent) wie zum Beispiel einer Kenntnisprüfung insbesondere für medizinische Gesundheitsberufe, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht erfüllt war.
Fast 60 Prozent der Neuanträge stammten von Staatsangehörigen eines Drittstaates, darunter vor allem Syrien (2.934 Anträge), Bosnien und Herzegowina (2.106 Anträge), Serbien (1.905 Anträge), Albanien (888 Anträge) und Philippinen (732 Anträge). Damit überstieg der Anteil erneut den der Anträge von Staatsangehörigen der EU.
Der rechtliche Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren besteht unabhängig vom Wohnort. Daher können auch im Ausland lebende Fachkräfte einen Antrag auf Anerkennung stellen, im Jahr 2017 machten etwa 3.600 von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Zum Nachlesen
- Statistisches Bundesamt (28.08.2018): Knapp 14 % mehr ausländische Berufsabschlüsse im Jahr 2017 anerkannt