StartseiteLänderEuropaSchwedenBekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-Net EuroNanoMed "Nanomedizin" im Rahmenprogramm "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft" - WING

Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-Net EuroNanoMed "Nanomedizin" im Rahmenprogramm "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft" - WING

Stichtag: 15.04.2011 Programmausschreibungen

Vorbemerkungen

Die Förderrichtlinien "Nanomedizin" werden im Rahmen des ERA-Nets EuroNanoMed veröffentlicht. Ziel des ERA-Nets ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Nanomedizin im Rahmen transnationaler Förderaktivitäten. Auf diese Weise sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.

EuroNanoMed ist eine gemeinsame Initiative von 24 Partnern aus 18 europäischen Ländern bzw. Regionen. Die Beteiligung an Projekten des ERA-Nets EuroNanoMed steht Unternehmen und Forschungseinrichtungen in folgenden Ländern offen:

  • Baskenland (Spanien)
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Island
  • Israel
  • Lettland
  • Litauen
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien
  • Türkei
  • Ungarn
  • Venetien (Italien)
  • Wallonie (Belgien)

Die Regelungen der Nummern 1.1, 2, 4 und 7 werden zeitnah auch von anderen Partnern in ihren Regionen bzw. Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nummern 1.2, 3, 5, 6, 8 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland erhalten durch eine Beteiligung an EuroNanoMed die Möglichkeit, in Kooperation mit anderen europäischen Partnern neue Märkte zu erschließen und im Sinne der Hightech-Strategie der Bundesregierung die internationale Position Deutschlands zu stärken. Die Förderinitiative Euro-NanoMed ergänzt damit die nationale Förderung sowie die Förderung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Nanotechnologie hat seit einigen Jahren erfolgreich Einzug in die Branchen Biotechnologie, Pharma und Medizintechnik gehalten und das neue Forschungsfeld Nanomedizin hervorgebracht. Durch nanotechnologische Verfahren können Medikamenten oder Medizinprodukten neue chemische, physikalische oder biologische Eigenschaften verliehen werden, die eine verbesserte und frühzeitigere Diagnose sowie eine schonendere Behandlung von Krankheiten ermöglichen. So erlauben es zum Beispiel nanoskalige "Delivery-Systeme", Wirkstoffe gezielt an einen Krankheitsherd zu liefern und dort freizusetzen. Auf diese Weise können die Wirkung des Medikaments erhöht und die Nebenwirkungen auf andere Organe gemindert werden. Besonders bei der Behandlung von Krebs setzt man zunehmend auf solche Verfahren. Auch bei modernen Diagnose-Techniken wie der Molekularen Bildgebung und in der Medizintechnik spielt die Nanotechnologie eine immer wichtigere Rolle: Nanopartikuläre Kontrastmittel können Strukturen im Körper besser sichtbar machen; die gezielte Strukturierung oder Beschichtung von Implantat-Oberflächen erhöht deren Biokompatibilität.

Das ERA-Net EuroNanoMed ergänzt die nationalen Fördermaßnahmen im Umfeld der Nanomedizin, insbesondere die BMBF-Förderaktivitäten "Leitinnovation NanoforLife", "Bioaktive Implantate", "Technologien für die Molekulare Bildgebung - MoBiTech". EuroNanoMed ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, ggf. in Kooperation mit deutschen Forschungseinrichtungen, mit akademischen wie industriellen Partnern der beteiligten Länder / Regionen im europäischen Ausland in F&E-Projekten, die nur durch internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Akteuren aus Unternehmen, öffentlicher Forschung und Kliniken auf europäischer Ebene soll im Ergebnis neue technologische und wirtschaftliche Potenziale in den Branchen Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik sowie insbesondere an deren Schnittstellen erschließen.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden industrieorientierte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die sich die Anwendung von Nanotechnologien in Produkten und Verfahren für das Gesundheitswesen zum Ziel setzen.
Der Bezug zur Nanotechnologie wird dabei im Sinne dieser Bekanntmachung als gegeben angesehen, wenn maßgeschneiderte funktionskritische Schlüsselkomponenten oder -strukturen mit Abmessungen in einem Größenbereich von 1 nm bis wenigen 100 nm zum Einsatz kommen. Wesentlich ist die gezielte und/oder kontrollierte Wechselwirkung des Funktionssystems mit der biologischen Umgebung auf der Nanoskala. In Abgrenzung zu Ansätzen auf Basis einer einzelnen Komponente (z.B. "freier" biologischer oder synthetischer Wirkstoff) werden im Sinne dieser Bekanntmachung nur komplexe Systeme betrachtet, die mindestens zwei Komponenten unterschiedlicher Funktion enthalten.

Die Forschungsvorhaben sollten dabei einem der drei folgenden Bereiche zuzuordnen sein:

  • Gezielter Wirkstofftransport
  • Diagnostik
  • Regenerative Medizin

Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Synergien zu bereits geförderten Forschungsvorhaben sind erwünscht und sollten ggf. in den Projektskizzen dargestellt werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind vorzugsweise durch F&E-Aufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an den Verbundprojekten zu beteiligen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben unter ausschließlicher Beteiligung von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf deutscher Seite ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei und höchstens sieben Verbundpartner aus mindestens drei Partnerländern aktiv beteiligt sein müssen. Die Verbundpartner müssen grundsätzlich mindestens zwei der drei Kategorien Industrie / öffentliche Forschung / Kliniken zuzuordnen sein. Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.

Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen sind der EuroNanoMed Internetseite zu entnehmen (http://www.euronanomed.net) oder können beim Projektträger angefordert werden. Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern können sich an Projekten beteiligen, soweit sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist.

Die Förderung zielt von deutscher Seite auf Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung unter maßgeblicher Industriebeteiligung. In Verbundprojekten mit deutscher Beteiligung muss mindestens einer der deutschen Partner ein deutsches Unternehmen sein, das ein klares Konzept für eine spätere standortbezogene Verwertung seiner Ergebnisse vorlegt. Außerdem sollte im Konsortium noch mindestens ein weiteres Unternehmen mitarbeiten.

Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den europäischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forscherverbundes erzielt werden könnte.

Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Die Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können der "EC Consortium Agreement Checklist" (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 -(http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf ) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es kommt hierbei die KMU-Definition der EU-Kommission zur Anwendung: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf

Für deutsche Partner in einem Konsortium wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über die deutschen Verbundpartner eine Eigenbeteiligung der Partner in Höhe von mindestens 35 % der Gesamtkosten des deutschen Teilverbundes erreicht wird. Ggf. zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen  Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb.

7 Verfahren

Die Vorlage der Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen.

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Projektträger:

VDI Technologiezentrum GmbH
PT Nanotechnologien
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner: Dr. Olaf Rotthaus
Tel.: 0211 / 6214 - 233
Fax: 0211 / 6214 - 484
E-Mail: rotthaus(at)vdi.de

Das VDI Technologiezentrum ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist die EuroNanoMed Skizzen-Vorlage zu verwenden, die unter http://www.euronanomed.net bezogen werden kann. Außerdem finden sich unter dieser Adresse weitere Informationen und Hilfestellungen sowie ein elektronisches "Partnering-Tool", mit dessen Hilfe Interesse bekundet werden kann und Partner für gemeinsame Projekte innerhalb EuroNanoMed gefunden werden können. 

Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem EuroNanoMed Call Office zunächst vom Verbundkoordinator Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Hierzu ist die Skizzenvorlage ("Proposal Template") zu verwenden, die unter http://www.euronanomed.net/index.php/calls/the-proposal-template hinterlegt ist. Im Vorfeld der Einreichung ist eine Registrierung aller Verbundpartner im "EuroNanoMed Submission System" notwendig, das unter http://www.nanomedsubmission.net/ zugänglich ist. Weitere Informationen über das elektronische Einreichungsverfahren sind unter http://www.euronanomed.net/index.php/calls zu finden oder beim Projektträger zu erfragen.

Die Frist für die Einreichung der Projektskizzen in der ersten Ausschreibungsrunde ist der 01.September 2009. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Frist für die zweite Runde wird rechtzeitig auf der Seite http://www.euronanomed.net oder http://www.vditz.de/euronanomed veröffentlicht.

Spätestens zeitgleich zur elektronischen Einreichung der Skizzen beim EuroNanoMed Call Office, ist die Projektskizze (das ausgefüllte "Proposal Template") beim Projektträger VDI Technologiezentrum einzureichen. Antragstellende Unternehmen müssen außerdem folgende Unterlagen beibringen:

  • Unterlagen zu Prüfung der Bonität (siehe AZA-Richtlinien, B, AZA6, 3.) http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0027.pdf
  • Detaillierter Verwertungsplan, bestehend aus:
    • Darstellung der Patentlage, des Marktpotentials, Marktumfeldes und der wirtschaftlichen Konkurrenzsituation im Bereich des beantragten Projektes
    • Kurzdarstellung der (des) beantragenden deutschen Unternehmen(s) mit konkreter Darlegung des Geschäftsmodells und - bezogen auf das eingereichte Vorhaben - der Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen.

Es wird empfohlen, vor Einreichung der Projektskizzen direkt mit dem Projektträger VDI Technologiezentrum (s. o.) Kontakt aufzunehmen.

Die eingereichten Ideenskizzen werden zunächst auf ihre Übereinstimmung mit den formalen Kriterien geprüft, die in den "Hinweisen für Einreicher von Projektskizzen" ("Guidelines for Applicants") festgelegt sind. Diese sind unter http://www.euronanomed.net/index.php/calls/guidelines erhältlich oder können beim Projektträger angefordert werden.

7.2.2 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Projektskizzen werden von einem internationalen Gutachtergremium ("Peer Review Panel") nach folgenden Kriterien begutachtet:

  • Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes, Innovationshöhe
  • Qualität des Projektkonsortiums, internationale Wettbewerbsfähigkeit (Vorarbeiten und Fachkompetenz der Partner)
  • Projekt- und Konsortialmanagement (gute Vernetzung der Verbundpartner, ausgewogene Verteilung der Projektbeiträge, Zusammenarbeit in den Arbeitspaketen, Grad der vorherigen Zusammenarbeit, Effizienz des Managements innerhalb des Konsortiums und in den Arbeitspaketen)
  • Machbarkeit des Projektes und Angemessenheit der Ressourcen (Finanzplanung, Personal- und Sachmittel)
  • Verwertungsaussichten entlang der Wertschöpfungskette (Wissens- und Technologietransfer in klinische, medizintechnische oder industrielle Anwendungen, Marktpotential, Marktrisiken)

Der englische Wortlaut der Auswahlkriterien, die Grundlage für die Beurteilung durch das Gutachtergremium sind, kann unter (http://www.euronanomed.net) eingesehen oder beim Projektträger angefordert werden.

Auf der Grundlage der gutacherlichen Einschätzung werden die für eine Förderung empfohlenen Projekte ausgewählt. Das EuroNanoMed Call Office wird die Verbundkoordinatoren schriftlich über das Auswahlergebnis in Kenntnis setzen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. 

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Zur Erstellung förmlicher Förderanträge wird deutschen Antragstellern die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen. (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.html

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Änderung der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-Net EuroNanoMed "Nanomedizin" im Rahmenprogramm "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft - WING". 

vom 3. Januar 2011

Die vorgenannte <link foerderungen>Bekanntmachung vom 6. August 2009 (BAnz. S. 2868) wird wie folgt geändert:

Den unter Nummer 7.2 angegebenen zwei Ausschreibungsrunden wird eine dritte hinzugefügt. Die Projektskizzen können in der Zeit vom 14. Januar 2011 bis zum 15. April 2011 eingereicht werden.

Für die Erstellung der Projektskizzen ist eine Skizzenvorlage ("Proposal Template") erhältlich. Die Skizzen sind in elektronischer Form beim EuroNanoMed Call Office einzureichen. Die Skizzenvorlage und weitere Informationen zur Einreichung sind ab dem 14. Januar 2011 unter http://www.euronanomed.net zu erhalten.

Die Änderung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Spanien Frankreich Island Israel Lettland Litauen Niederlande Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Türkei Ungarn Italien Belgien Themen: Lebenswissenschaften Physik. u. chem. Techn. Förderung

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