1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt Vorhaben zu fördern, die der Zielsetzung des deutsch-schwedischen Röntgen-Ångström-Clusters (http://www.rontgen-angstrom.eu/) dienen. Insbesondere soll die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen Arbeitsgruppen aus Deutschland und Schweden initiiert bzw. weiter ausgebaut werden. Grundlage hierfür ist das deutsch-schwedische Memorandum of Understanding (MoU) vom 15. Juni 2009.
Diese im Rahmen des Röntgen-Ångström-Clusters koordinierte Fördermaßnahme wird gleichfalls vom Schwedischen Wissenschaftsrat (VR) unterstützt. Es können ausschließlich binationale Verbundprojekte gefördert werden. Hierbei haben die Förderinstitutionen die Absicht, jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Vorhabenpartner zu fördern.
Seitens des BMBF erfolgt die Förderung komplementär zur angestrebten Finanzierung von Vorhaben zur Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet "Erforschung kondensierter Materie an Großgeräten" vom 17. Oktober 2012 sowie zur Förderung der DFG.
Die Maßnahme ist auf Vorhaben der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung unter Einsatz ausgewählter, größtenteils durch den Bund finanzierter Großgeräte begrenzt.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind sogenannte Verbundprojekte, die von deutschen und schwedischen Partnern auf den Forschungsgebieten der Strukturbiologie und Materialforschung mit Neutronen und Synchrotronstrahlung gemeinsam durchgeführt werden und der Zielsetzung des Röntgen-Ångström-Clusters dienen.
Die binationalen Verbundprojekte müssen eines oder mehrere der unten genannten Großgeräte einbeziehen und die Entwicklung von Methodik und Instrumentierung zum Gegenstand haben und somit zur Steigerung der Leistungsfähigkeit vorhandener und zukünftiger Großgeräte beitragen.
Bei den Großgeräten handelt es sich um:
- PETRA III und FLASH beim Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY,
- BESSY II und BER II beim Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie,
- den im Bau befindlichen Freie-Elektronen-Röntgenlaser European XFEL,
- das im Bau befindliche MAX IV Laboratory,
- die in Planung befindliche Europäische Spallationsquelle ESS.
Nicht Gegenstand der Maßnahme ist die Bearbeitung wissenschaftlicher Themen, die von methodischer Entwicklung losgelöst sind, die Förderung von Standardausrüstung im Umfeld des Großgeräts sowie der Betrieb von Forschungs- anlagen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.
Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden, wenn ihre Beteiligung unverzichtbar und eine angemessene Eigenbeteiligung sichergestellt ist.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden Vorhaben, in denen mindestens ein deutscher Partner mit mindestens einem schwedischen Partner projektbezogen zusammenarbeitet (binationale Verbundprojekte).
Vor der Förderentscheidung über den zu finanzierenden Anteil des deutschen Verbundpartners bzw. der deutschen Verbundpartner muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Ihre Zusammenarbeit haben alle Partner in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und einen Verbundkoordinator zu bestimmen.
Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 - (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=219)
entnommen werden.
Beantragen oder erhalten Arbeitsgruppen aus Schweden keine Fördermittel von schwedischer Seite, ist Voraussetzung für eine Förderung nach diesen Richtlinien, dass die schwedischen Partner jene Beiträge zur Verfügung stellen, die zur Umsetzung des gemeinsamen Forschungsvorhabens notwendig sind. Dies muss aus der Vorhabenbeschreibung eindeutig hervorgehen.
Des Weiteren sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Verbundprojekte zeichnen sich durch innovative und anspruchsvolle Forschungsarbeiten aus, die zu einer bedeutenden Erhöhung des wissenschaftlichen Ertrags des jeweiligen oben genannten Großgeräts beitragen.
- Im Verbundprojekt ergänzen sich Expertise und methodische Kompetenz der beteiligten Partner gewinnbringend.
- Mit der Durchführung des Vorhabens in Form eines binationalen Verbundprojekts wird ein Mehrwert gegenüber den Einzelergebnissen erreicht.
Antragsteller sollen sich im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Beabsichtigter Förderbeginn ist der 1. Oktober 2013.
Die Projekte sollen auf eine Bearbeitungszeit von mindestens drei und maximal vier Jahren ausgerichtet und unter Angabe von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE*-Vorhaben.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den
Projektträger am Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY (PT-DESY)
22603 Hamburg
Telefon: +49 40 89 98-37 02
Telefax: +49 40 89 94-37 02
E-Mail: pt(at)desy.de
Internet: http://pt.desy.de
beauftragt. Er fungiert bezüglich dieser Fördermaßnahme auch als nationale Auskunftsstelle für Fragen der Antragsteller aus deutschen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Ansprechpartner ist: Dr. Michael Birke
Telefon: +49 40 89 98-61 98
E-Mail: michael.birke(at)desy.de
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ (dort unter "Formularschrank") abgerufen werden.
7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Deutsche und schwedische Antragsteller nutzen zwingend das schwedische webbasierte Antragserfassungssystem VR-Direct des Schwedischen Wissenschaftsrates http://vrdirect.vr.se/.
Die Verbundpartner verfassen eine gemeinsame Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache, aus der die Zuordnung der einzelnen Arbeitspakete zu den Projektpartnern eindeutig hervorgehen muss. Diese Vorhabenbeschreibung muss bis zum
14. März 2013 (23.59 MEZ)
beim Schwedischen Wissenschaftsrat zusammen mit dem förmlichen Förderantrag der/s schwedischen Partner/s entsprechend den geltenden VR-Richtlinien eingereicht werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bewertet, in den die deutsche und die schwedische Förderinstitution Experten entsenden. Auf der Grundlage dieser Bewertung entscheidet der jeweilige Zuwendungsgeber nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung (siehe unten).
Hinsichtlich der Vertraulichkeit der Informationen gilt schwedisches Recht (sogenannter Öffentlichkeitsgrundsatz). Deutsche Antragsteller, die sicherstellen möchten, dass bestimmte Informationen über ihr geplantes Forschungsvorhaben zu keinem Zeitpunkt von der schwedischen Verwaltung herausgegeben werden können, haben die Möglichkeit, diese Informationen ausschließlich dem PT-DESY zu übermitteln. Es ist ratsam, zuvor mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.
Für deutsche Antragsteller gilt zusätzlich:
bis spätestens 30. April 2013 (23.59 MEZ)
sind dem Projektträger förmliche Förderanträge in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg vorzulegen. Auf die Vorhabenbeschreibung kann verzichtet werden, sofern ein eindeutiger Bezug zu den mit Hilfe des schwedischen Systems erfassten Antragsdaten hergestellt wird (Antragsnummer).
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge soll das neue elektronische Antragssystem "easy-Online" genutzt werden:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/.
Auf unbedingte Übereinstimmung aller Finanzdaten mit denjenigen, die dem Schwedischen Wissenschaftsrat vorliegen, ist zu achten.
Hinweise zur Antragstellung finden sich auf den Webseiten des Projektträgers: http://pt.desy.de/bekanntmachungen/.
Über die Anträge von Arbeitsgruppen aus Deutschland entscheidet der Projektträger nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom BMBF zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Die Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Relevanz des Forschungsthemas für die deutsch-schwedische Kooperation (Röntgen-Ångström-Cluster),
- wissenschaftliche Qualität und Originalität des Vorhabens,
- Erfolgsaussichten und Nachhaltigkeit des Vorhabens,
- Kompetenz der Antragsteller, Qualifikation der Verbundpartner,
- Qualität der angestrebten Zusammenarbeit und erkennbarer Mehrwert für die deutsche(n) Partnereinrichtung(en), Umfang des schwedischen Beitrags,
- Verwertbarkeit der angestrebten Projektergebnisse,
- Beitrag des Vorhabens für das Forschungsprogramm des Großgeräts bzw. Experiments,
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10. Januar 2013
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. H . Prasse