Ziel der Fördermaßnahme ist es, den norddeutsch-schwedischen Forschungsraum mit seinen großen Forschungsinfrastrukturen bezüglich wissenschaftlicher Exzellenz und internationaler Sichtbarkeit kontinuierlich weiterzuentwickeln. Es handelt sich um eine gemeinsam mit dem Schwedischen Wissenschaftsrat (VR) koordinierte Fördermaßnahme, bei der binationale Verbundprojekte gefördert werden. Die deutschen und schwedischen Förderinstitutionen fördern dabei jeweils nur die im eigenen Herkunftsland ansässigen Vorhabenpartner.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Verbundprojekte inklusive längerfristigen Austausches von Wissenschaftlern, die gemeinsam von deutschen und schwedischen Forschungsgruppen in den Bereichen Strukturbiologie oder Materialwissenschaften mit Neutronen oder Synchrotronstrahlung durchgeführt werden. Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung neuer Forschungstechniken und -methoden sowie der Ausbau der experimentellen Infrastruktur. Die binationalen Verbundprojekte müssen mindestens eine der folgenden Photonen- bzw. Neutronenquellen als Großgerät einbeziehen:
Photonenquellen:
- BESSY II, Helmholtz-Zentrum für Materialien und Energie, Berlin
- FLASH, Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
- PETRA III, Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
- European XFEL, Schenefeld
- MAX IV Laboratory, Lund
- ESRF, Grenoble
Neutronenquellen:
- FRM II, Technische Universität München, Garching
- HFR, Institut Laue-Langevin, Grenoble
- ESS (im Bau), Lund
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Mindestens einer der Verbundpartner muss eine deutsche Hochschule sein. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als Teil eines Verbunds gefördert werden, wenn sie für das Erreichen des Vorhabenziels unerlässlich sind. Die Vorhaben sollen auf eine Projektlaufzeit von maximal vier Jahren ausgerichtet und unter Angaben von konkreten Meilensteinen strukturiert sein.
Das deutsche und schwedische Antragsverfahren findet koordiniert statt. Die Angabe der schwedischen Antragsnummer ist für den eindeutigen Bezug zu den schwedischen Antragsdaten zwingend erforderlich. Voraussetzung für eine deutsche Antragstellung ist der fristgerecht eingereichte Antrag des schwedischen Verbundpartners im schwedischen Einreichungssystem (Prisma). Die Vorlagefrist im schwedischen Einreichungssystem ist eine Ausschlussfrist.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den Projektträger DESY beauftragt. Dem Projektträger sind bis spätestens 23. August 2023 förmliche Förderanträge unter Nutzung des Antragssystems "easy-Online" vorzulegen. Diese Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.