Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich in der europäischen Initiative zur Gemeinsamen Programmplanung (Joint Programming Initiative, JPI) mit dem Thema "Europäische Forschung zur nachhaltigen Stadtentwicklung" (JPI Urban Europe). Die Initiative hat das Ziel, die Kooperation im Bereich Stadtforschung und -entwicklung auszubauen, um attraktive, nachhaltige und wirtschaftlich starke urbane Gebiete zu schaffen.
Im Mittelpunkt dieser Bekanntmachung stehen die Auswirkungen der Migration auf das Leben und die Funktionsweise von Städten in Europa. Die Themen für die transnationale Bekanntmachung wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsam erarbeitet. Ministerien und Förderorganisationen der folgenden Mitgliedstaaten der JPI Urban Europe haben ihre Teilnahme an der gemeinsamen Bekanntmachung erklärt: Deutschland, Großbritannien, Lettland, Österreich, Schweden.
Für die vorliegende Förderrichtlinie wurde von den beteiligten Förderorganisationen ein gemeinsamer Bekanntmachungstext (Call) verfasst, der die inhaltliche Grundlage dieser Förderrichtlinie ist. Für die Förderung der Partner/Teilprojekte in den beteiligten Ländern gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Die Bekanntmachung zielt nicht auf völlig neue Forschungsprojekte. Die Projekte sollen vielmehr auf bereits vorhandenem Wissen zu Migration in der Stadt aufbauen, das beispielsweise aus laufenden oder bereits abgeschlossenen Forschungs- und Innovationsprojekten, Netzwerken oder anderen Arten von Initiativen gewonnen wurde. Der Schwerpunkt der Projekte soll auf der Nutzung von Synergien aus den vorhandenen Ansätzen und der Verbesserung der Wirkung bestehender Maßnahmen liegen.
Im Rahmen der Förderung ist die Forschung zu folgenden Themenfeldern vorgesehen:
- Themenfeld 1: Sozialräumliche Integration und Bürgerbeteiligung
- Themenfeld 2: Städtische Governance bei Wohnungsfragen
- Themenfeld 3: Verbesserung städtischer Verwaltungskapazitäten und Unterstützung von evidenzbasierten Integrationsstrategien (Migrationsmanagement)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen und Länder sowie deren Einrichtungen sowie relevante Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen mit Kapazität für Forschung und Entwicklung.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit beauftragt. In der ersten Verfahrensstufe sind für das transnationale Verbundvorhaben zunächst Projektskizzen (Pre-Proposals) in elektronischer Form vorzulegen. Vorlagefrist für die Projektskizzen beim Call Sekretariat ist der 26. März 2020.