StartseiteLänderEuropaTschechische RepublikBekanntmachung des BMBF zur Förderung Angewandter Quantenwissenschaft im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative "QuantERA – ERA-NET Cofund in Quantum Technologies"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung Angewandter Quantenwissenschaft im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative "QuantERA – ERA-NET Cofund in Quantum Technologies"

Stichtag: 13.05.2021 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zum Thema "Angewandte Quantenwissenschaft" im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative "QuantERA - ERA-NET Cofund in Quantum Technologies" (QuantERA Call 2021) vom 6. April 2021 (Bundesanzeiger vom 15.04.2021)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert transnationale Verbundvorhaben, die bekannte Quanteneffekte und etablierte Konzepte aus der Quantenwissenschaft in technologische Anwendungen übersetzen und so wesentlich dazu beitragen, innovative Produkte und Verfahren zu entwickeln oder neue Anwendungen und Anwendungsfelder für quantentechnologische Lösungen zu erschließen. Die Aufgabenstellungen – und damit auch die angestrebten Ergebnisse – sollen sich dabei an konkreten Anwendungsfällen und idealerweise am spezifischen Bedarf des künftigen Nutzers ausrichten.

Mit der transnationalen ERA-NET Cofund Maßnahme QuantERA unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen mit Akteuren der anderen Teilnehmerländer und der Europäischen Kommission die Forschung zur Stärkung der Quantentechnologien in und für Europa. Perspektivisch betrachtet sind ERA-NETs Instrumente für eine bedarfsgerechte und flexible transnationale Förderung als Ergänzung zur rein nationalen Förderung einerseits und zu den europäischen EU-Forschungsrahmenprogrammen andererseits.

Gefördert werden transnationale FuE-Verbundprojekte zum Thema angewandte Quantenwissenschaft (AQS) in den folgenden Bereichen:

  • Quantenkommunikation,
  • Quantensimulation,
  • Quantencomputing,
  • Quanteninformationswissenschaften,
  • Quantenmetrologie, Sensorik und Bildgebung.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Um teilnahmeberechtigt zu sein, muss einerseits das Verbundprojekt im Einklang mit den transnationalen QuantERA-Beteiligungsregeln (,QuantERA transnational rules‘) stehen, andererseits muss jeder Verbundpartner die für ihn ­geltenden nationalen bzw. regionalen Förderbestimmungen einhalten. Informationen hierzu sind in der internationalen Bekanntmachung zum QuantERA Call 2021 zu finden.

Insbesondere müssen Verbünde aus mindestens drei förderfähigen Partnern bestehen (typischerweise drei bis sechs Partner), die eine Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung in mindestens drei der folgenden Länder beantragen:

  • Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, ­Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF die VDI Technologiezentrum GmbH - Projektträger Quantensysteme beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Verfahrensschritt ist eine kurze Projektskizze („pre-proposal“) in englischer Sprache mit einem Umfang von maximal zwölf Seiten vorzulegen. Die Einreichungsfrist für Pre-Proposals endet am 13. Mai 2021 um 17 Uhr (MEZ).

Quelle: BMBF - Bekanntmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Israel Belgien Bulgarien Dänemark Estland Finnland Frankreich Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Malta Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn EU Themen: Förderung Information u. Kommunikation Physik. u. chem. Techn.

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