1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Im Rahmen der nationalen Strategie zum Europäischen Forschungsraum vom Juni 2014 setzt die Bundesregierung auf die stärkere Zusammenarbeit mit den EU 13 Mitgliedstaaten1, um einen Beitrag zur wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit und Innovationskraft Europas insgesamt zu leisten. Darüber hinaus soll die Vernetzung mit den EU 13 als wichtigen Partnerländern verstärkt werden.
Die Maßnahme „ERA Fellowships“ unterstützt den Auf- und Ausbau nachhaltiger Netzwerke mit Partnern in den EU 13 Staaten. Sie fördert den Kompetenzaufbau des administrativen Personals aus Forschungseinrichtungen und Hochschulen der EU 13 (Wissenschaftsmanagerinnen und -manager), die im Rahmen eines Gastaufenthalts in einer deutschen Einrichtung theoretisches Wissen vertiefen und praktische Erfahrung sammeln. Zudem sollen deutsche außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forschungsmittlerorganisationen und Hochschulen von einer stärkeren Vernetzung mit Partnereinrichtungen in den EU 13 Staaten profitieren.
Der Gastaufenthalt wird flankiert durch ein Theorieprogramm: In zwei Campuswochen, die für Anfang September 2016 und Mitte Oktober 2016 vorgesehen sind, durchlaufen die Teilnehmerinnen bzw. die Teilnehmer ein Programm mit Themen des Wissenschaftsmanagements – insbesondere Programmmanagement, Drittmitteleinwerbung, Wissenstransfer – und des Europäischen Forschungsraums. Die Teilnahme an den Campuswochen ist für die Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer verpflichtend. Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gasteinrichtungen sind zur Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen eingeladen. Der theoretische Teil ist nicht Gegenstand dieser Förderbekanntmachung.
Im oben genannten Kontext leistet dieses Förderprogramm einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert wird der mindestens sechswöchige und bis zu dreimonatige Informationsaufenthalt (davon mindestens zwei Wochen Theorie) einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aus den EU 13 Staaten in einer deutschen außeruniversitären Forschungseinrichtung, Forschungsmittlerorganisation oder Hochschule (Gasteinrichtung).
Während des Aufenthalts erhalten die Teilnehmerinnen bzw. die Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit dem Fachpersonal der Gasteinrichtung über Verfahren und Prozesse auszutauschen. Ein Konzept des strukturierten Praxisaufenthalts wird im Vorfeld zwischen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer und der deutschen Gasteinrichtung vereinbart und ist zentraler Bestandteil des Förderantrags.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forschungsmittlerorganisationen und Hochschulen mit Sitz in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Projektpartner haben ihre Zusammenarbeit in einem ausführlichen schriftlichen Praxiskonzept für die Dauer des Gastaufenthaltes darzulegen. Bestandteil dieses Praxiskonzeptes muss eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zuwendungsempfänger (Gasteinrichtung) und der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer sein.
Ferner verpflichten sich die Zuwendungsempfänger dazu, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Dauer zweier Campuswochen – wie in Nummer 1.1 dargestellt – im Rahmen des Programms von der Präsenz in der Gasteinrichtung freizustellen.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung (siehe auch Auswahlmodalitäten in Nummer 7.2).
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die Maßnahme läuft vom 1. September 2016, mindestens bis zum 16. Oktober 2016 (sechs Wochen), maximal jedoch bis zum 30. November 2016 (drei Monate).
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die im Einzelfall bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Förderung beinhaltet die Kosten der An- und Abreise, der Lebenshaltung vor Ort und der projektbezogenen Inlandsreisen der ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie eine Pauschale für sächlichen und personellen Aufwand. Alleinige Zuwendungsempfänger sind die deutschen Gasteinrichtungen, die die Mittel an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.
Im Einzelnen sieht die Förderung folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten gestaffelt nach der Dauer des Gastaufenthalts vor (mindestens sechs Wochen, maximal drei Monate):
- Die Ausgaben/Kosten für An- und Abreise sowie für projektbezogene Inlandsreisen: bei Flugtickets Economy Class, bei Bahnreisen 2. Klasse. Abrechnung mit der Gasteinrichtung auf der Basis der real anfallenden Kosten.
- Lebenshaltungskosten währen des Gastaufenthaltes: Bezuschussung in Höhe von 2 500 Euro pro Monat/1 250 Euro pro halbem Monat. Beiträge zur Krankenversicherung und etwaigen anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und gegebenenfalls von den Zuwendungsempfängern selbst zu entrichten.
- Eine Pauschale für sächlichen und personellen Aufwand in Höhe von 900 Euro pro Monat/450 Euro pro halbem Monat.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
Da es sich um eine Maßnahme zum Auf- und Ausbau von Netzwerken und somit nicht um ein originäres Forschungsvorhaben im Sinne der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis handelt, kann keine Projektpauschale an Universitäten und Universitätskliniken gewährt werden.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (FuE steht für Forschung und Entwicklung) (NKBF98)“.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers
Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger (DLR-PT)
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.eubuero.de
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind:
Fachliche Ansprechpartner:
Andrea Grimm
Telefon: +49 2 28/38 21-16 38
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: Andrea.Grimm(at)dlr.de
Bernadette Klose
Telefon: +49 2 28/38 21-19 50
Telefax: +49 2 28/38 21-16 49
E-Mail: Bernadette.Klose(at)dlr.de
Administrative Ansprechpartner:
Karlheinz Pohl
Telefon: +49 2 28/38 21-14 63
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Karlheinz.Pohl(at)dlr.de
Constanze Großer
Telefon: +49 2 28/38 21-17 28
Telefax: +49 2 28/38 21-14 44
E-Mail: Constanze.Grosser(at)dlr.de
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem „easy-online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Der direkte Link lautet: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?reflink=neuesFormular&massnahme=EUB& bereich=FELLOWSHIPS.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Einstufiges Verfahren
Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden aufgefordert, dem Projektträger spätestens bis zum 29. Februar 2016 einen förmlichen Förderantrag mit den unter Bewerbungsvoraussetzungen aufgeführten Unterlagen vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Dem förmlichen Antrag ist außerdem zwingend eine Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache gemäß den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“ bzw. „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis“ beizufügen.
Auswahlverfahren
Übergeordnetes Auswahlkriterium ist die Qualität der Anträge bzw. der Praxiskonzepte der deutschen Gasteinrichtungen. Diese sollen einen Vorschlag zur Ausgestaltung (Ablauf, Ziel, Inhalte) des praktischen Teils in der Gasteinrichtung enthalten. Es werden maximal 26 Gastaufenthalte gefördert. Die Auswahl erfolgt unter Beteiligung eines externen Gutachtergremiums.
Bewerbungsvoraussetzungen:
Erforderlich ist die Vorlage eines Förderantrags durch die deutsche Gasteinrichtung, der folgende Unterlagen enthält:
- Schriftliche Kooperationsvereinbarung mit einer benannten Teilnehmerin oder einem benannten Teilnehmer für den Praxisaufenthalt zwischen mindestens dem 1. September und dem 16. Oktober 2016, maximal jedoch bis 30. November 2016.
- Lebenslauf der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer:- Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens drei Jahre im mittleren Management einer Hochschule oder Wissenschaftseinrichtung mit Sitz in einem EU 13 Staat angestellt.
- Hat gute Englischkenntnisse (mindestens Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens), Deutschkenntnisse von Nutzen.
- Praxiskonzept zum Gastaufenthalt (unterzeichnet durch Gasteinrichtung und Teilnehmerin oder Teilnehmer):
- Porträt der Gasteinrichtung
- Ziele des Aufenthalts
- Einsatzort (Fachabteilung)
- Ausblick auf mögliche Zusammenarbeit nach Ablauf des Programms
- Zusage der Gasteinrichtung, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer für die in Nummer 1.1 als Teil des Programms genannten Campuswochen freigestellt wird.
- Freistellungszusage des Arbeitgebers der Teilnehmerin oder des Teilnehmers für die Dauer des Aufenthalts in Deutschland.
Vordrucke für die zuvor genannten Dokumente sowie weitere detaillierte Informationen zur Maßnahme können abgerufen werden unter der Internetadresse www.era-fellowships.de.
Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Vorliegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist
- Übereinstimmung mit den in Nummer 1 und 2 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Zielen der Fördermaßnahme
- Erfüllung der Bewerbungsvoraussetzungen durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer, insbesondere
- Berufserfahrung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers im Bereich Forschungs- und Wissenschaftsmanagement
- Qualität des Praxiskonzepts zum Gastaufenthalt, insbesondere
- Qualität der Ziele und Art der Umsetzung durch den Praxisaufenthalt
- Plausibilität und Realisierbarkeit des Arbeits- und Zeitplans
- Bezug des Vorhabens zu den in der Förderbekanntmachung benannten kooperationspolitischen Zielen für den europäischen Forschungsraum.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
Das auf der Grundlage dieses Bewertungsverfahrens erzielte Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.
Im Rahmen der Qualitätssicherung des Förderinstrumentes verpflichten sich die in der Antragstellung erfolgreichen und geförderten Einrichtungen, an hierzu notwendigen Maßnahmen (Umfragen, Workshops, etc.) teilzunehmen.
7.4 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 9. November 2015
Bundesministerium
für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Erik Hansalek
1 EU 13 Staaten und Zielländer im Sinne dieser Bekanntmachung sind folgende Länder: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.