1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
In der internationalen Zusammenarbeit Innovationspotentiale zu erschließen, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Die Chancen für deutsche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, im internationalen Wettbewerb erfolgreich zu sein, steigen, wenn sie sich international vernetzen.
Der Donauraum bietet ein großes Potential für die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung (FuE). Die Förderung der multilateralen Zusammenarbeit ist einer der zentralen Ansatzpunkte der Donauraumstrategie der Europäischen Union, die einen Rahmen darstellt für Verbesserungen bei der sozioökonomischen Entwicklung, der Wettbewerbsfähigkeit, dem Umweltmanagement und dem ressourceneffizienten Wachstum des Donauraums. So verweist die EU-Kommission in der am 24. Juni 2011 verabschiedeten Strategie auf die aussichtsreichen Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten im Donauraum, deren internationale Potenziale noch weiter auszuschöpfen sind.
Das vorliegende Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen darin unterstützen, sich mit exzellenten Forschern in Donauanrainerstaaten 1 zu vernetzen, um gemeinsam Kooperationsstrategien und Projekte zu entwickeln. Es fördert eine stärkere Vernetzung zwischen den führenden innovativen Regionen am Oberlauf und in Entwicklung begriffenen Regionen am Unterlauf des Flusses und trägt damit zur erfolgreichen Umsetzung der Donauraumstrategie bei. Die Internationalisierung bereits bestehender nationaler Kompetenznetze soll auf diese Weise weiter vorangetrieben werden.
Um Technologietransfer und Innovation zu fördern, wird eine internationale Verzahnung entlang der gesamten Wertschöpfungskette angestrebt. Eine Beteiligung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), an den FuE-Netzwerken ist daher ausdrücklich gewünscht.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist der Auf- und Ausbau von FuE-Netzwerken bzw. deren Internationalisierung mit Partnern aus Donauanrainerstaaten zu den Bedarfsfeldern der Hightech-Strategie der Bundesregierung (Klima/Energie, Gesundheit/Ernährung, Sicherheit, Mobilität, Kommunikation) und zu Schlüsseltechnologien, die auf diese Bedarfsfelder ausgerichtet sind, sowie den entsprechenden Themenbereichen des EU-Forschungsrahmenprogramms bzw. von Horizont 2020 ( Informationen zur Hightech-Strategie der Bundesregierung sind über das BMBF-Portal www.hightech-strategie.de erhältlich; Informationen zum EU-Forschungsrahmenprogramm bzw. Horizont 2020 unter http://www.forschungsrahmenprogramm.de). Netzwerkbildung in den genannten Themenbereichen unterstützt die Ziele der EU-Donauraumstrategie. Kooperationen in den Bereichen Klima/Energie und Mobilität bilden Ansatzpunkte für Maßnahmen im Hinblick auf die thematische Säule "Anbindung des Donauraums", Kooperationen im Bereich Kommunikation und in den Schlüsseltechnologien beziehen sich auf die Säule "Schaffung von Wohlstand", mit einer Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit eröffnen sich Aktivitäten hinsichtlich der Säule "Stärkung des Donauraums". Für den Auf- bzw. Ausbau interdisziplinär zusammengesetzter Netzwerke sind innovative Konzepte gefordert.
Die Förderung findet in zwei Förderphasen statt, die nacheinander durchlaufen werden:
Förderphase 1:
Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes
Die erste Förderphase kann bis zu zwölf Monate dauern und dient der Bildung des neuen FuE-Netzwerkes bzw. der Erweiterung eines bereits bestehenden FuE-Netzwerkes um Partner aus den Donauanrainerstaaten (die EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien, Österreich, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn sowie die Nicht-EU-Staaten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Moldau, Montenegro, Serbien und Ukraine). Ziel ist es, nachhaltige Netzwerkstrukturen aufzubauen. Daher soll am Ende dieser Phase eine schriftliche Vereinbarung über die Art und Weise der Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes z.B. in Form eines Memorandum of Understanding (MoU) von den Netzwerkteilnehmern unterzeichnet werden.
Förderphase 2:
Anbahnung konkreter FuE-Projekte
In einer zweiten Förderphase von bis zu zwölf Monaten wird die Anbahnung konkreter gemeinsamer Projekte unterstützt. In dieser Phase soll von den Netzwerkpartnern ein Projektantrag zu den unter Nummer 2 genannten Themen ausgearbeitet und eingereicht bzw. ein FuE-Auftrag von öffentlichen und/oder privaten Auftraggebern, vorzugsweise KMU, akquiriert werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) *).
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen / Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist eine hohe Realisierungs- und Erfolgschance der Anträge im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung.
An dem Auf- bzw. Ausbau des FuE-Netzwerkes müssen entsprechend der Zielsetzung der Förderung der Vernetzung zwischen Institutionen in Regionen des Donauoberlaufs und des Donauunterlaufs mindestens drei Partner beteiligt sein:
- Ein deutscher Partner,
zusätzlich mindestens ein Partner - aus den Ländern des Oberlaufs - Kroatien, Österreich, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn -
und mindestens ein Partner - aus den Ländern des Unterlaufs - Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Moldau, Montenegro, Rumänien, Serbien, Ukraine.
Partner aus Österreich können aus Mitteln dieses Programms grundsätzlich nicht gefördert werden.
Der deutsche Partner hat seinem Förderantrag mindestens eine Absichtserklärung ("letter of intent") zur Zusammenarbeit von einer ausländischen Einrichtung der unter den Buchstaben b und c genannten Länder beizufügen.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach den BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte und Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt in Förderphase 1 maximal 50.000 €, in Förderphase 2 wird die Anbahnung konkreter gemeinsamer Projekte mit maximal 30.000 € unterstützt. Hochschulen und Universitätskliniken können zusätzliche Mittel (Projektpauschale) in Höhe von 20 % der gesamten Projektausgaben erhalten.
Folgende Aufwendungen können während der Förderphasen 1 und 2 bezuschusst werden:
- Reisen deutscher Experten in die o. g. Donauraumländer und Aufenthalt vor Ort
Es werden Reisemittel und Tagegelder für den deutschen Teilnehmer gewährt (Flug "Economy", Pauschale in Höhe von 94 €). - Für ausländische Experten aus Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn, die nach Deutschland reisen, gilt:
Tagegelder:
Der Aufenthalt in Deutschland wird mit einer feststehenden Pauschale in Höhe von 104 €/Tag bezuschusst. - Sachmittel:
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (Verbrauchsmaterial, Geräte, Geschäftsbedarf, Transportkosten, Literatur, Mieten, Aufträge etc.) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. - Workshops:
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von Workshops in Deutschland werden Kosten z. B. der Unterbringung der ausländischen Gäste, des Transfers in Deutschland, der inhaltlichen Vorbereitung, Bewirtung und der Anmietung von Räumlichkeiten bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. a) gezahlt.
Kosten für Veranstaltungen in Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn können ebenfalls anteilig bezuschusst werden. - Personal auf deutscher Seite:
In besonders begründeten Fällen können Personalkosten auf deutscher Seite z. B. für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen (bis zu drei Personenmonate) bezuschusst werden. - Projektpauschale (20 %) für Hochschulen und Universitätskliniken http://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=583
- Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
- Personalkosten (Ausnahme vgl. oben unter Buchstabe e)
- Aufwendungen für Übersetzungen von Arbeitsunterlagen, Dolmetscherleistungen, etc.,
weiterhin auch nicht die übliche Grundausstattung, wie: - Aufwendungen für z. B. Büromaterial oder Kommunikation
- Labor- und EDV-Ausstattung.
Voraussetzung für die Antragstellung zur Förderung in der Phase 2 ist der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an Förderphase 1, die durch einen Bericht über die erreichten Ergebnisse inklusive der zwischen den Netzwerkpartnern geschlossenen Vereinbarung nachzuweisen ist. Damit eine weitere Förderung in Phase 2 möglich ist, ist eine konkrete Weiterfinanzierungsmöglichkeit des Netzwerkes überzeugend darzustellen. Das kann z.B. eine konkrete Ausschreibung innerhalb eines EU-Förderprogramms, eines nationalen Förderprogramms (Bund o.a.) oder regionalen Förderprogramms sowie eine Ausschreibung eines anderen Donauanrainerstaates sein, an der sich das Netzwerk beteiligen möchte. Dies können auch FuE-Aufträge privater und/oder öffentlicher Auftraggeber sein, die von den Netzwerkpartnern gemeinsam akquiriert werden sollen. In diesem Fall ist dem Antrag eine Interessensbekundung der potentiellen Partner beizufügen, die ein generelles Interesse an einer Zusammenarbeit mit dem FuE-Netzwerk und an einer potentiellen Vergabe von FuE-Aufträgen bestätigt.
5 Verfahren
5.1 Einschaltung des Internationalen Büros und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartner beim Internationalen Büro:
Dr. Ralf Hagedorn
E-Mail: Ralf.Hagedorn(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-14 92
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Ralf Hanatschek
E-Mail: Ralf.Hanatschek(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-14 82
Telefax: 02 28-38 21-14 90
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Derya Manda
E-Mail: Derya.Manda(at)dlr.de
Telefon: 02 28-38 21-18 96
Telefax: 02 28-38 21-14 90
5.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache bis spätestens 30. April 2013 über das elektronische Skizzentool PT-Outline (http://www.ptoutline.de/IWINDOR) einzureichen. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Version der Projektskizze (erstellt als pdf-Dokument aus pt-outline heraus) ist dem Internationalen Büro unverzüglich zuzusenden.
Gliederung der Projektskizze:
- Diese Felder sind fester Bestandteil jeder Bekanntmachung und werden über ein vorgegebenes Web-Formular erfasst.
- Allgemeine Informationen einschl. Themenschwerpunkt, Titel und Zusammenfassung des Projektes
- Deutscher Projektkoordinator: Kontaktdaten und weitere Informationen
- Weitere teilnehmende Einrichtungen aus Deutschland und aus dem Donauraum: Kontaktdaten und weitere Informationen
- Eine individuelle, auf die Förderbekanntmachung abgestimmte Projektbeschreibung mit folgender Gliederung:
- Titel
- Kontaktdaten des Projektverantwortlichen
- Kontaktdaten der ausländischen Partner
- Inhaltliche Zusammenfassung der geplanten Aktivität
- Formulierung der zu erreichenden Ziele der Maßnahme in Phase 1 (Aufbau bzw. Ausbau des Netzwerkes) und erste Ideen zu geplanten Folgeaktivitäten in Phase 2
- Erfahrung im Forschungsmanagement bei der Koordination internationaler Projekte und Netzwerke
- Darstellung bisheriger Kontakte und Kooperationen mit den Zielländern in der Region
- Aussagen zum Forschungs- und Innovationspotential der möglichen Partner in den Partnerländern
- Gesamtkonzeption des Netzwerkes sowie geplante Einzelmaßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes
- Mittel- und langfristige Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen im Sinne der Ziele dieser Bekanntmachung
- Detaillierter Arbeits- und Zeitplan sowie ggf. Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit den bestehenden und möglichen Partnern
- Strukturierter Finanzierungsplan mit Angaben zu eingesetzten Eigenmitteln und zum Finanzierungsbedarf, gegliedert nach den zulässigen Ausgabenarten (vgl. Nummer 4)
- Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums/IPR: Anhaltspunkte für Kooperationsvereinbarungen enthält die BMBF-Broschüre zum Schutz geistigen Eigentums. Diese Broschüre kann unter folgendem Link herunter geladen werden: http://www.bmbf.de/pub/know_how_internationale_kooperation.pdf
- Vorschläge zur Evaluierung der eigenen Maßnahmen
Die Projektbeschreibung (Teil B) kann als Dokument (zip-Archiv oder pdf-Dokument) in pt-outline hochgeladen werden.
Die Projektskizze ist Grundlage für die fachliche und inhaltliche Evaluierung des Projekts. Die Projektbeschreibung sollte deshalb zu allen Punkten (siehe Gliederung der Projektbeschreibung) bewertbare Aussagen enthalten. Die Beschreibung sollte 10 Seiten nicht überschreiten.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten von positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert - ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator -, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy des BMBF" zu erstellen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy abgerufen oder unmittelbar beim Internationalen Büro angefordert werden.
Der Antrag ist an folgende Adresse (unter Beachtung der Vorlagefrist!) zu senden:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Dr. Ralf Hagedorn / Derya Manda
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Bei technischen Fragen (nicht zum Inhalt der Bekanntmachung) zur webbasierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Martina Lauterbach
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
E-Mail: Martina.Lauterbach(at)dlr.de
Telefon: 02 28 38 21-17 34
Die Vorlagefrist gilt grundsätzlich als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Der hier eingereichte Förderantrag bezieht sich ausschließlich auf Förderphase 1.
Für die Förderphase 2 ist ein gesonderter Anschlussantrag zu stellen. Im Hinblick auf eine unmittelbar anschließende Fortführung ist dieser Antrag mindestens drei Monate vor Ende der Förderphase 1 vorzulegen. Informationen zum Antrag für Förderphase 2 finden sich unter http://www.bmbf.de/pubRD/IWINDOR_Phase2.pdf oder werden auf Anfrage durch das Internationale Büro des BMBF zugesandt.
5.3. Bewertungskriterien
Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Übereinstimmung mit den in Nummer 1 vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
- Plausibilität und Innovationspotential des Gesamtkonzeptes
- Anbahnung neuer Partnerschaften sowie Ausbau und Vertiefung bereits vorhandener Partnerschaften in der Donauregion
- Fachliche und administrative Kompetenz des deutschen Antragstellers zur Leitung des angestrebten Netzwerkes
- Plausibilität und Realisierbarkeit der Methodik sowie des Arbeits- und Zeitplans
- Forschungs- und Innovationspotential der möglichen Partner in den Partnerländern
- Fachliche Verbindung des Antragstellers mit den angestrebten Partnerländern
- Beteiligung von Unternehmen, insbesondere KMU
- Nutzen der vorgeschlagenen Maßnahmen aus deutscher Sicht sowie mittel- und langfristige Wirksamkeit über die Förderphasen hinweg.
Auf der Grundlage der oben genannten Bewertungskriterien wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung schriftlich informiert.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil einer Zuwendung auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) bzw. bei Zuwendungen auf Kostenbasis die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF98).
Das BMBF behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen von Ziffer 7 und 8 der BNBest-BMBF 98 bzw. Ziffer 12 und 13 der NKBF 98 bei der Übertragung von Benutzungs- und Nutzungsrecht der Forschungsergebnisse im Rahmen der Zuwendung zu vereinbaren.
Es ist vorgesehen, die geförderten Maßnahmen zu evaluieren. Die Teilnahme der Antragsteller an jeweils einem Workshop zum Kick-off und zur Evaluierung nach Förderphase 1 bzw. 2 wird vorausgesetzt.
7. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 4. Februar 2013
Bundesministerium für
Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Erika Rost
1Als Donauanrainerstaaten außerhalb Deutschlands im Sinne dieser Bekanntmachung (vgl. Nummer 2) gelten die Länder, auf die sich die EU-Donauraumstrategie bezieht: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Montenegro, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn.
*Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. € beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. € beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. € beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm