Mit der ERIC-Verordnung wird eines der größten Probleme beim Aufbau neuer europäischer Forschungsinfrastrukturen angegangen, nämlich das Fehlen eines angemessenen, von allen Mitgliedstaaten vereinbarten Rechtsrahmens, der die Gründung einer Partnerschaft mit Mitgliedern aus verschiedenen Ländern ermöglicht. Durch die Verordnung wird das Verfahren für die Schaffung einer internationalen juristischen Person vereinfacht, dessen Ziel der Aufbau und
Betrieb einer Forschungsinfrastruktur ist. Ferner lässt sie eine flexible interne Leitungsstruktur zu und ermöglicht es den Mitgliedern, ihre Rechte und Pflichten, die Organe und deren Zuständigkeiten sowie weitere interne Regelungen in der Satzung festzulegen, wie sie je nach Art und Umfang der jeweiligen Forschungsinfrastruktur erforderlich sind.
Seit dem letzten ERIC-Bericht im Jahr 2018 hat sich die Gründung von ERIC beschleunigt: Bisher wurden 26 ERIC gegründet und mindestens sieben weitere beantragt, von denen einige bereits sehr weit fortgeschritten sind. Der nun verabschiedete dritte Bericht über die Durchführung der ERIC-Verordnung gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der ERIC, stellt die wichtigsten Möglichkeiten dar,, wie die ERIC Europa und seinen Bürgerinnen und Bürgern einen sozialen und wirtschaftlichen Nutzen verschaffen können, und erörtert die verbleibenden Herausforderungen und möglichen Lösungen für eine wirksame Finanzierung und einen effektiven Betrieb der ERIC .
In dem Bericht wird empfohlen, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Zugangsprogramme der ERICs und die Verfügbarkeit ihrer Dienste zu verbessern, die Synergien zwischen den verschiedenen potenziellen Finanzierungsquellen zu erhöhen, die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern zu erleichtern und eine Reihe operativer Herausforderungen anzugehen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Entwicklung der neuen politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum, unterstützt durch die Arbeit des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) und die Einbeziehung der Interessengruppen einen wirksamen Rahmen für die Diskussion über das weitere Vorgehen bilden kann.
Zum Nachlesen
- Europäische Kommission (14.08.2023): Dritter Bericht über die Anwendung der ERIC-Verordnung