StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des ERA-NET ECO-INNOVERA im Themenbereich "Öko-Innovationen"

Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen des ERA-NET ECO-INNOVERA im Themenbereich "Öko-Innovationen"

Die Förderinitiative unterstützt den "Masterplan Umwelttechnologien" des Bundesministerium für Bildung und Forschung und des Bundesumweltministeriums und stärkt die Verzahnung von Innovations- und Umweltpolitik. Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale, Risiko behaftete Vorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung gefördert, die ein hohes Maß an ökonomischer und gesellschaftlicher Relevanz, transnationaler Arbeitsteilung, Innovation und hohem wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Potential für die gesamte Wertschöpfungskette aufweisen.

Vorbemerkungen

Die Förderrichtlinie "Öko-Innovationen - Paradigmenwechsel in Wirtschaft und Gesellschaft" steht im Rahmen des ERA-Nets ECO-INNOVERA "ERA-Net on Eco-Innovation- Boosting eco-innovation through joint cooperation in research and dissemination" (2010-2014).

Ziele des ERA-Nets ECO-INNOVERA sind die Koordination der nationalen und regionalen Forschungs- und Förderaktivitäten der beteiligten 20 Partnerländer und die Etablierung transnationaler Forschung im Themenfeld Öko-Innovationen im Europäischen Forschungsraum.

Mit der Europa 2020 Strategie hat die Europäische Kommission die Ausrichtung und Entwicklung der EU auf intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beschlossen. Zur Implementierung der Strategie wurden sieben Flaggschiff-Initiativen benannt, die die EU im Hinblick auf die internationale wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit (z.B. Innovation, Qualifikation und Mobilität von Arbeitskräften; begrenzte Ressourcen) und gesellschaftliche Entwicklungen (z.B. Arbeitsmärkte, soziale Verteilung) stärken sollen.

Mit den Initiativen "Innovationsunion" und "Ressourceneffizienz" werden zentrale Herausforderungen der Entwicklung der EU zu einer wissensbasierten und nachhaltigen Wirtschaft adressiert. Öko-Innovationen, die die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Umwelt, Ökonomie und Gesellschaft) umfassen, sind ein Kernelement bei der Umsetzung der beiden Initiativen. Sie erfordern das Zusammenwirken von allen Bereichen der Innovationskette, z. B. Forschung und Entwicklung, Anpassung und Implementierung, Technologietransfer in neue Felder, neue Geschäftsmodelle oder Organisation von Prozessen. Öko-Innovationen sind charakterisiert durch dynamische, systemische Ansätze, die sowohl inkrementell (z.B. auf einzelne Bereiche in der Innovationskette bezogen) als auch radikal (komplette Neuentwicklung/Umgestaltung einer Innovationskette) sein können.

Ein wesentlicher Faktor zur Erreichung der Wachstumsziele der EU sind transnationale Aktivitäten, die die Implementierung und Verbreitung in den verschiedenen Mitgliedsländern der EU unterstützen. Deshalb haben die u.g. Förderorganisationen aus verschiedenen europäischen Staaten beschlossen, transnationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Öko-Innovationen zu fördern. Basis dieser Bekanntmachung ist die gemeinsame Erklärung (1. Call ERA-Net ECO-INNOVERA) unter www.eco-innovera.eu/jointcall1.

Die gemeinsame transnationale Forschung zu Öko-Innovationen soll nationale und regionale Förderprogramme ergänzen. Folgende Ministerien und Förderorganisationen haben Ihre Teilnahme erklärt:

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland
  • Agentur für Innovation durch Wissenschaft und Technologie (IWT), Flandern, Belgien
  • Agence Nationale de la Recherche (ANR), France
  • Bundesamt für Umwelt (BAFU), Schweiz
  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Österreich
  • Nationaler Forschungsfond (FNR), Luxembourg
  • Schwedischer Forschungsrat für Umwelt, Agrarwissenschaften und räumliche Planung (FORMAS), Schweden
  • Ministerium für Wissenschaft und Innovation (MICINN), Spanien
  • Nationales Zentrum für Forschung und Entwicklung (NCBiR), Polen
  • Agentur für Umweltleistung der Baskischen Regierung (IHOBE), Spanien
  • Öffentlicher Dienst (SPW), Generaldirektion Ökonomie, Beschäftigung und Forschung (DGo6), Wallonien, Belgien
  • Finnische Förderagentur für Technologie und Innovation (TEKES), Finnland
  • Wissenschaftlich-Technologischer Forschungsrat der Türkei (TUBITAK), Turkey

Die Regelungen der Nrn. 1, 2, 4 und 7 dieser Bekanntmachung werden zeitnah mit inhaltlicher Entsprechung auch von den Partnern in ihren jeweiligen Ländern veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Nrn. 3, 5, 6, 7 und 8 insbesondere auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner veröffentlichen insoweit vergleichbare, an das jeweilige nationale Recht angepasste Regelungen.

Weitere Informationen zum ERA-Net ECO-INNOVERA, zur gemeinsamen Erklärung "Öko-Innovationen - Paradigmenwechsel in Wirtschaft und Gesellschaft" und Einzelheiten zur Durchführung der gemeinsamen Erklärung sowie benötigte Formulare für die transnationalen Projektvorschläge werden unter der zentralen Internetadresse www.eco-innovera.eu in englischer Sprache bereitgestellt.

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, einen Beitrag zur Vertiefung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und damit zur Umsetzung der Hightech-Strategie 2020 zu leisten. Hierbei sind Öko-Innovationen von zentraler Bedeutung, da sie Innovationsketten nachhaltig verändern können. Die sektorübergreifende Entwicklung und Implementierung von technologischen wie nicht-technologischen Öko-Innovationen wird für die Erhaltung und den Ausbau der Führungsposition Deutschlands im Bereich Umwelttechnologien von großer Bedeutung sein. Die Förderinitiative unterstützt den "Masterplan Umwelttechnologien" des Bundesministerium für Bildung und Forschung und des Bundesumweltministeriums und stärkt die Verzahnung von Innovations- und Umweltpolitik.

Öko-Innovationen haben eine zunehmende Bedeutung für die zukünftige Konkurrenzfähigkeit Europas im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung. Zur Erhaltung und zum Ausbau der europäischen Führungsposition auf den globalen Märkten ist die verstärkte Entwicklung und Anwendung von Öko-Innovationen in der Industrie, insbesondere in KMUs notwendig. Öko-Innovationen beschränken sich jedoch nicht nur auf technologische Entwicklungen sondern beziehen auch auf nicht-technologische Entwicklungen (z. B. neue Geschäftsmodelle) und die Nachfrageseite mit ein.

Die Fördermaßnahme liefert Beiträge zu den Aktionsfeldern "Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcen" und "Gesellschaftliche Entwicklungen" des Rahmenprogramms "Forschung für nachhaltige Entwicklungen" des BMBF. Mit der Förderung deutscher Partner in transnationalen Konsortien werden die internationalen Kooperationen der deutschen Forschungseinrichtungen und innovativer Unternehmen in diesem Themenfeld gestärkt. Durch die transnationale Zusammenarbeit werden Synergien bei der gemeinsamen Nutzung einer komplementären Wissens- und Methodenbasis ermöglicht und spezifisches Know-How in den beteiligten Ländern vernetzt.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung werden transnationale, Risiko behaftete Vorhaben im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Forschung und Entwicklung gefördert, die ein hohes Maß an ökonomischer und gesellschaftlicher Relevanz, transnationaler Arbeitsteilung, Innovation und hohem wissenschaftlich-technischem und wirtschaftlichem Potential für die gesamte Wertschöpfungskette aufweisen.

Gefördert werden transnationale Projekte, die die gesamte Innovationskette des untersuchten Sektors (sowie ggf. relevanter benachbarter Sektoren) adressieren. Es werden Projekte in folgenden Themenbereichen gefördert (detaillierte Themenbeschreibung gemäß der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Erklärung, siehe www.eco-innovera.eu/jointcall1):

1. Paradigmenwechsel

  • Analyse der Innovationslandschaft und Identifizierung von zukunftsträchtigen Innovationsfeldern mit Schlüsselfunktion für Öko-Innovationen in Europa, unter Berücksichtigung der gesamten Wertschöpfungskette, insbesondere der Verbraucherbedürfnisse, ex-ante Bewertung der Innovationsfelder und Entwicklung von Roadmaps zu deren Ausbau und Förderung
  • Identifikation ökonomischer Strukturen, die die Entwicklung und Implementierung von Öko-Innovation in Unternehmen, insbesondre KMUs, fördern
  • Neue Geschäftsmodelle als Initiatoren von Öko-Innovationen sowie deren Einfluss auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft (systemische Betrachtung; Adressaten: Industrie/Ökonomie & Verbraucher)

2. Nachhaltige industrielle Produkte und Prozesse
3. Recycling

      Der Schwerpunkt der Förderung des BMBF für deutsche Partner liegt im Thema 1, Paradigmenwechsel.

      Eine Förderung deutscher Partner in transnationalen Konsortien in den Themen 2 und 3 beschränkt sich auf ökonomische und sozial-ökologische Forschung, die sich mit systemischen Aspekten (z.B. Potentiale systemischer Innovationen zur Rückgewinnung von Rohstoffen, Konzepte zur Adaptierung von Wertschöpfungsketten und Infrastrukturen zur Etablierung geschlossener Stoffströme) befassen. Teilprojekte deutscher Partner, die auf Technologieentwicklung ausgerichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

      3. Zuwendungsempfänger

      Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände und sonstige Einrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Hauptsitz und Ergebnisverwertung in Deutschland, darunter insbesondere auch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist im Internet einzusehen: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/.)

      Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

      4. Zuwendungsvoraussetzungen

      Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des jeweils eigenen Landes.

      Die Projekte können in der Regel für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren gefördert werden.

      Jedes transnationale Projekt soll die kritische Masse aufweisen, um ambitionierte wissenschaftlich-technische Projektziele erreichen zu können. Der zusätzliche Nutzen durch die transnationale Zusammenarbeit ist in der Projektbeschreibung darzustellen.

      Für die Projektkonsortien gelten folgende Regeln:

      • Konsortien müssen Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern der an der gemeinsamen Erklärung beteiligten Länder/Regionen beinhalten. Hiervon abweichend müssen Konsortien mit Beteiligung von KMUs aus mindestens 2 Partnern aus verschiedenen beteiligten Ländern/Regionen bestehen
      • Jedes Konsortium muss einen Koordinator benennen, der das Konsortium des transnationalen Vorhabens repräsentiert und für das interne Management verantwortlich ist.

      Es wird von den im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Vorhaben eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten des ECO-INNOVERA Förderinitiative erwartet (Statusseminare, Beiträge zu Veröffentlichungen und Projektdatenbanken, Fortschrittsberichte). Diese Aktivitäten sind im Text der gemeinsamen Erklärung unter www.eco-innovera.eu/jointcall1 beschrieben und sind bei der Vorhabensplanung zu berücksichtigen.

      Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

      Die Partner eines transnationalen Projekts haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.

      5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

      Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

      Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

      Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

      Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuEuI-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

      6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

      Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

      Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

      7. Verfahren

      7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

      Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

      Projektträger Jülich (PtJ)

      Geschäftsbereich Umwelt und Nachhaltigkeit

      Forschungszentrum Jülich GmbH

      - Außenstelle Berlin -

      Zimmerstr. 26-27

      10969 Berlin

      Internet: http://www.fz-juelich.de/ptj

      beauftragt.

      Ansprechpartnerin beim Projektträger Jülich ist:

      Dr. Christiane Koziolek

      Tel.: 030 20199-3154

      Fax: 030 20199-430

      E-Mail: c.koziolek(at)fz-juelich.de

      Das französische ECO-INNOVERA-Net Sekretariats bei der Agence de l'environnement et de la maitrise de l'energie (ADEME) hat die Koordinierung zwischen den Bekanntmachungen der Partnerländer übernommen.

      Ansprechpartner bei der Agence de l'environnement et de la maitrise de l'energie ist:

      Mr. Nicolas Petit

      Tel.: +33 2 41204248

      E- Mail: ecoinnovera.call1(at)ademe.fr

      Weitere Ansprechpartner in den beteiligten Ländern können der englischsprachigen gemeinsamem Erklärung unter www.eco-innovera.eu/jointcall1 entnommen werden.

      Weitere Hinweise zur gemeinsamen Erklärung sowie alle benötigten Formulare zur Vorbereitung der transnationalen Projektvorschläge werden ebenfalls auf der Internetseite www.eco-innovera.eu/jointcall1 bereitgestellt.

      Die nationalen Vordrucke für förmliche Anträge für Zuwendungen, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.

      7.2 Zweistufiges Förderverfahren

      Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt sind durch den jeweiligen Koordinator vollständige Projektvorschläge für transnationale Vorhaben in englischer Sprache in elektronischer Form beim ECO-INNOVERA-Net Sekretariat (Einzelheiten vgl. 7.2.1) einzureichen. Die deutschen Projektpartner reichen parallel eine Übersetzung des vollständigen Projektvorschlags in deutscher Sprache beim Projektträger Jülich, z.Hd. Frau Dr. Koziolek, ein. Zur Gliederung dieses Projektvorschlags sowie den Formanforderungen vgl. ebenfalls 7.2.1. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Begutachtung der Projektvorschläge durch ein internationales Expertengremium werden die förderwürdigen Projekte ausgewählt.

      Erst nach positiver Begutachtung der transnationalen Projektvorschläge werden im zweiten Schritt die beteiligten deutschen Projektpartner aufgefordert, nationale Förderanträge in deutscher Sprache einzureichen (Einzelheiten vgl. 7.2.2), über die das BMBF abschließend entscheiden wird.

      7.2.1 Vorlage und Auswahl von transnationalen Projektvorschlägen

      Für die Einreichung von begutachtungsfähigen Projektvorschlägen für den gesamten Forschungsverbund muss ein spezielles elektronisches Antragssystem des ERA-Nets ECO-INNOVERA genutzt werden. Der Zugang zum elektronischen Antragssystem, die verbindlichen Verfahren zur Einreichung und die zu verwendenden Formulare werden unter www.eco-innovera.eu/submissioncall1 veröffentlicht oder können beim Projektträger Jülich erfragt werden. Die Vorgaben zum Einreichungsverfahren (Umfang des Projektantrags, Partnerstruktur des Konsortiums, Budgetverteilung, nationale Vorgaben zur Förderung im Rahmen der drei oben benannten Themengebiete, etc.) finden sich unter www.eco-innovera.eu/submissioncall1 und sind unbedingt zu beachten. Abweichungen können zum Ausschluss des Projektvorschlages führen. Die gleichen Formanforderungen sind für die deutsche Übersetzung des vollständigen Projektvorschlags zu beachten.

      Vorlagefrist für die vollständigen Projektvorschläge in englischer Sprache beim ECO-INNOVERA-Net Sekretariat bei der Agence de l'environnement et de la maitrise de l'energie (Übertragung ins elektronische Antragssystem) und in deutscher Sprache in elektronischer Form beim Projektträger Jülich (c.koziolek(at)fz-juelich.de) ist der 30. September 2011, 12 Uhr (Paris local time).

      Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektvorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Zu beachten ist hierbei, dass in einigen Partnerländern die Verfristung zum Ausschluss der Partner führt.

      Den beteiligten Projektpartnern wird dringend empfohlen, bei der Erstellung der Projektvorschläge die Beratung durch die Nationalen Kontaktstellen in den jeweiligen Partnerländern zu nutzen. Eine Übersicht über die entsprechenden Ansprechpartner in den beteiligten Ländern steht auf der Seite www.eco-innovera.eu/submissioncall1 zur Verfügung.

      Die eingereichten Projektvorschläge werden auf ihre Übereinstimmung mit den in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Anforderungen geprüft (siehe Nr. 2 in dieser Richtlinie sowie nationales Informationsblatt unter www.eco-innovera.eu/jointcall1). Alle Projektvorschläge, die diese Anforderungen erfüllen, werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/-innen nach folgenden Kriterien bewertet (gemäß der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Erklärung, www.eco-innovera.eu/jointcall1):

       1.  Wissenschaftliche Exzellenz des Projektes (Skala 1 bis 6)

      • Aussagekraft des Antrags
      • Innovativer Charakter der Forschung
      • Qualität und Effektivität der Methodik

         2. Auswirkungen auf die Umwelt (Skala 1 bis 6)

      • Quantifizierung des erwarteten Umwelteinflusses des Projektes
      • Entwicklung klarer und realistischer Empfehlungen an die Politik

         3. Auswirkungen auf die Gesellschaft (Skala 1 bis 6)

      • Gesellschaftliche Auswirkungen des Projektes, insbesondere bezogen auf das Nachfrageverhalten
      • Entwicklung klarer und realistischer Empfehlungen an die Politik

         4. Auswirkungen auf den Markt (Skala 1 bis 4)

      • Relevanz der Projektergebnisse für den betreffenden Sektor
      • Bewusstsein des Konsortiums für die beteiligten Zielmärkte und Wertschöpfungsketten sowie potenzielle Interaktionen mit anderen Märkten
      • Adressierung des gesamten Sektors und Entwicklung klarer und realistischer Empfehlungen an die Politik

         5. Qualität und Effizienz der Umsetzung und des Managements (Skala 1 bis 3)

      • Qualität des Konsortiums
      • Qualität der internationalen Kooperation
      • Qualität und Machbarkeit des F&E Plans und des Projektmanagements
      • Angemessenheit der benötigten Ressourcen
      • Qualität der geplanten Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen (inkl. Regelung des geistigen Eigentums)

         6. Mehrwert aus der transnationalen Zusammenarbeit (Skala 1 bis 3)

        Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektvorschläge ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Koordinatoren schriftlich durch das Sekretariat der gemeinsamen Erklärung mitgeteilt.

        Aus der Vorlage eines Projektvorschlages kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

        7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

        Die deutschen Beteiligten der positiv bewerteten Projektvorschläge werden vom Projektträger Jülich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

        Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen (Anträge für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) oder auf Kostenbasis (AZK)) wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html).

        Weitere relevante Informationen zum Verfahren sind in der englischsprachigen Veröffentlichung der gemeinsamen Erklärung unter www.eco-innovera.eu/jointcall1 hinterlegt.

        Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

        8. Inkrafttreten

        Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

        Bonn, den 21. Juni 2011

        Bundesministerium für Bildung und Forschung

        Im Auftrag:

        Dr. Volkmar Dietz

        Quelle: BMBF Redaktion: Länder / Organisationen: EU Schweiz Türkei Themen: Bildung und Hochschulen Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte Innovation

        Weitere Informationen

        Projektträger