StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Die französische Nuklearsicherheitsbehörde reagiert reserviert auf den Bericht der EU zum Stresstest der Kernkraftwerke Europas

Die französische Nuklearsicherheitsbehörde reagiert reserviert auf den Bericht der EU zum Stresstest der Kernkraftwerke Europas

Die Europäische Kommission hat zusammen mit den Reaktorsicherheitsbehörden der Mitgliedsländer einen Stresstest der gegenwärtig 132 in Europa in Betrieb befindlichen Kernreaktoren durchgeführt. Dieser sollte dazu beitragen, die Herausforderungen zu verstehen, vor denen Europa angesichts der Erkenntnisse aus den Unfällen im japanischen Fukushima im März vergangenen Jahres steht. Doch in ihrem nun veröffentlichten Endbericht soll die Kommission Empfehlungen ausgesprochen haben, die nicht mit den nationalen Reaktorsicherheitsbehörden abgestimmt gewesen sein sollen.

Die französische Nuklearsicherheitsbehörde, Autorité de sûreté nucléaire (ASN), stellt fest, dass die am 4. Oktober veröffentlichte Mitteilung der Europäischen Kommission an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament den Eindruck erweckt, als baue sie auf den am 26. April 2012 veröffentlichten Resultaten des Stresstests auf. Jener Bericht war von der Gruppe der europäischen Aufsichtsbehörden für nukleare Sicherheit (ENSREG) zusammen mit der Kommission vorgelegt und verabschiedet worden. Die ASN bedauert, wie nun aus dem aktuellen Bericht der Kommission Schlussfolgerungen gezogen wurden sowie die Tatsache, dass dabei wichtige Empfehlungen des Endberichtes zum Stresstest ignoriert wurden.

Die Ergebnisse des Stresstests hätten deutlich gezeigt, dass die europäischen Kernreaktoren ein hinreichend hohes Maß an Sicherheit besäßen, sodass keiner der Reaktoren stillgelegt werden müsse. Gleichzeitig seien Verbesserungen nötig, um ihre Robustheit angesichts extremer Situationen zu erhöhen. In Frankreich seien die entsprechenden Verbesserungen durch Vorschriften der ASN verfügt worden und würden den Austausch mit ihren europäischen Homologen berücksichtigen.

Die ASN sei - wie die anderen europäischen Reaktorsicherheitsbehörden - nicht an der Vorbereitung des am 4. Oktober vorgelegten Berichtes beteiligt worden. Sie habe weder Kenntnisse von der Methode, mit der dieser Bericht erstellt wurde, noch von den Personen oder Einrichtungen, die zu dieser Arbeit beigetragen haben, gehabt. Über diese Feststellung hinaus äußert die ASN Zurückhaltung zu den Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission, die  einige wichtige Empfehlungen des Berichtes vom 26. April unbeachtet lasse, so zum Beispiel die Gefahr multipler Unfälle im selben Reaktor oder die Notwendigkeit, externe Mittel für ein rasches Eingreifen im Falle eines Unfalls vorzusehen.

Ein Plan zur Umsetzung dieser Empfehlungen des Stresstests sei im Einklang mit der Entscheidung der ENSREG vom 25. Juli erarbeitet worden. Dementsprechend würden gegenwärtig nationale Aktionspläne in Verantwortung der jeweiligen Reaktorsicherheitsbehörden erstellt. Diese Behörden appellieren ihrerseits an die Staats- und Regierungschefs, den von ihnen erarbeiteten Aktionsplan am 18. und 19. Oktober im Europäischen Rat dieses Jahres zu verabschieden.

Quelle: ASN Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich EU Themen: Energie Sicherheitsforschung

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