StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Erasmus+: Neuregelung zur Akkreditierung erleichtert Zugang und schafft Planungssicherheit

Erasmus+: Neuregelung zur Akkreditierung erleichtert Zugang und schafft Planungssicherheit

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Das neue Erasmus+ Programm (2021-2027) ermöglicht Trägern einen deutlich vereinfachten Zugang zum Programm. Nach erfolgreich bestandenem Anerkennungsverfahren bleibt eine Akkreditierung bis zum Ende der Programmlaufzeit 2027 gültig.

In allen Bildungsbereichen, die das europäische Programm Erasmus+ in seiner neuen Phase von 2021 bis 2027 abdeckt, wird künftig eine Akkreditierung von antragstellenden Einrichtungen zum zentralen Zugangsinstrument zu europäischen Fördermitteln für die Auslandsmobilität. An Stelle der Förderung von Einzelprojekten tritt somit die einmalige Aufnahme in die Erasmus+-Familie. Akkreditierte Einrichtungen können als Mitglieder dieser Community jährlich Fördermittel anfordern und haben, anders als bei der bisherigen Projektförderung, die Sicherheit, dass sie bei entsprechender Anfrage diese Mittel auch erhalten.

Über die Neuregelungen wird die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) im Juni und Juli informieren. Die NA beim BIBB führt das Erasmus+-Programm in Deutschland im Bereich der Berufs- und Erwachsenenbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Europäischen Kommission durch.

Die Akkreditierung gibt Einrichtungen der Berufsbildung einen Rahmen für die Einbettung von Mobilitätsaktivitäten in die eigene Organisationsentwicklung und schafft langfristige Planungssicherheit. Organisationsentwicklung bezieht sich neben der Internationalisierung dabei auch auf die übergreifenden Ziele des Erasmus+-Programms – insbesondere auf Inklusion, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Partizipation. Eine Akkreditierung ist zudem mit einer größeren Flexibilität im Hinblick auf Zielgruppen, Zielländer und Dauer von Auslandsaufenthalten als die bisherigen Förderverfahren verbunden. Nur akkreditierte Einrichtungen können einen Teil der Fördermittel für Auslandsmobilität jenseits der 33 am Erasmus+-Programm teilnehmenden Länder und damit weltweit verwenden.

Die neue Programmgeneration von Erasmus+ ist zu Beginn dieses Jahres gestartet und hat eine Laufzeit bis 2027. Die Europäische Union stellt in diesem Zeitraum rund 28 Milliarden Euro für die Unterstützung europäischer Bildungszusammenarbeit bereit. Das sind fast doppelt so viele Mittel wie im Vorgängerprogramm. Ein Kernelement von Erasmus+ bleibt im Bereich der Berufsbildung die Kompetenzentwicklung von Auszubildenden, Schülerinnen und Schülern sowie des beruflichen Bildungspersonals durch die Förderung individueller Auslandsmobilität. Das Programm verfolgt dabei das Ziel, die Entwicklung der Bildungssysteme zu unterstützen und zugleich auf der Ebene der Bildungsinstitutionen nachhaltig zu wirken.

Mehr als 370 Einrichtungen der Berufsbildung sind seit Februar dieses Jahres bereits Mitglieder der Erasmus+-Familie. Wer die Chance ergreifen möchte, Auslandsaufenthalte von Lernenden und Personal strategisch mit der Bildungsplanung, dem Lernangebot oder der Personalentwicklung zu verbinden, kann bis zum 19. Oktober 2021 einen Antrag bei der NA beim BIBB einreichen. Die NA beim BIBB bietet hierzu kostenlose Informationsveranstaltungen im Juni und Juli 2021 an.

Zum Nachlesen

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) via IDW Nachrichten Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen Förderung Strategie und Rahmenbedingungen

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