Der Leitfaden befasst sich mit praktischen Fragen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Berufsqualifikationen, die die Freizügigkeit von Fachkräften, einschließlich Ärzten und Krankenschwestern, innerhalb Europas erleichtern soll. Im Einzelnen wird in dem Leitfaden dargelegt, wie die Mitgliedstaaten die Verfahren zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Einklang mit den von der Richtlinie gebotenen Flexibilität beschleunigen können.
Darüber hinaus wird klargestellt, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen können, dass die Bestimmungen der Richtlinie über Mindestanforderungen an die Ausbildung von Ärzten und Krankenschwestern und Krankenpflegern in Fällen eingehalten werden können, in denen Studierende aufgrund von Unterbrechungen aufgrund der Coronavirus-Krise nicht in der Lage sind, ihre Ausbildung abzuschließen.
Der Leitfaden bekräftigt die Bereitschaft der Kommission, die Mitgliedstaaten und Fachkräfte bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen, ihre Rechte auf Freizügigkeit zu wahren und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.
Zum Nachlesen
- Europäische Kommission (07.05.20): Guidance on free movement of health professionals and minimum harmonisation of training in relation to COVID-19 emergency measures