Die Leitlinien sind Teil des Aktionsplans für digitale Bildung (2021-2027) und wurden von einer eigens eingesetzten Expertengruppe der Kommission entwickelt, in der ein breites Spektrum von Fachleuten aus der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Wissenschaft, des Privatsektors und internationaler Organisationen vertreten ist.
Die EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, Mariya Gabriel, erklärte dazu:
„Künstliche Intelligenz hat ein enormes Potenzial, um die allgemeine und berufliche Bildung für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal neu zu gestalten. Sie kann Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten helfen und Lehrkräfte durch die Individualisierung des Lernens unterstützen. Der Einsatz von KI und Daten birgt jedoch Risiken für die Privatsphäre und die Sicherheit, insbesondere für unsere jungen Menschen. Ich freue mich daher, dass die Leitlinien dazu beitragen werden, diese Risiken zu berücksichtigen und den Schutz und die Sicherheit unserer Kinder zu gewährleisten.“
Da sich KI-Systeme ständig weiterentwickeln und die Datennutzung immer weiter zunimmt, ist es sehr wichtig, ein besseres Verständnis ihrer Auswirkungen, auch auf die allgemeine und berufliche Bildung, zu entwickeln. Angesichts des immer häufigeren Einsatzes von KI müssen Lehrkräfte und Lernende über ein grundlegendes Verständnis von KI und Datennutzung verfügen, damit sie positiv, kritisch und ethisch mit dieser Technologie umgehen und deren Potenzial voll ausschöpfen können.
Die Leitlinien sollen Lehrkräfte an Primar- und Sekundarschulen unterstützen, und zwar unabhängig von ihrer Erfahrung in der digitalen Bildung. Die Leitlinien klären über gängige und weitverbreitete Fehleinschätzungen auf, die Verwirrung oder Angst in Bezug auf die Verwendung von KI, insbesondere in der Bildung, auslösen könnten. Die praktischen Ratschläge, die Lehrkräften und Schulleitungen für die Planung der sinnvollen Nutzung von KI und Daten in Schulen an die Hand gegeben werden, stützen sich auf ethische Erwägungen und Erfordernisse. So wird in den Leitlinien beispielsweise dargelegt, wie Technologien eingesetzt werden können, um eine individuelle Anpassung an die Fähigkeiten der einzelnen Lernenden zu ermöglichen oder um Maßnahmen individuell auf Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen abzustimmen. Außerdem bilden die Leitlinien eine Grundlage für Diskussionen über neue Kompetenzen, die Lehrkräfte und Erziehungspersonal für die ethische Nutzung von KI und Daten benötigen, und sie geben Anregungen für Sensibilisierungs- und Interaktionsmöglichkeiten mit der Community.
Die Förderung von Exzellenz und Vertrauen in KI zählt zu den obersten Prioritäten der Kommission, die im April 2021 den allerersten Rechtsrahmen für KI (KI-Gesetz) vorgeschlagen hat. Dieser Rechtrahmen verfolgt einen risikobasierten Ansatz und sieht strenge Auflagen für KI-Systeme in der allgemeinen oder beruflichen Bildung vor, da sie – etwa bei der Bewertung von Prüfungen – eine entscheidende Rolle für den Zugang zur Bildung und für die berufliche Laufbahn spielen könnten. Die heute vorgestellten Leitlinien ergänzen die Arbeit der Europäischen Kommission im Bereich KI sowie ihre Bemühungen zur Förderung der KI- und Datennutzung in der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen ihres Programms Erasmus+, des Europäischen Solidaritätskorps und von eTwinning.
In einem nächsten Schritt werden nun im Jahresarbeitsprogramm für Erasmus+ 2023 Finanzmittel für groß angelegte, zukunftsorientierte Projekte mit digitalem Schwerpunkt bereitgestellt. Die Kommission wird außerdem eine Reihe von Artikeln über KI in der Bildung veröffentlichen und auf der Europäischen Plattform für Schulbildung (ESEP) einen Online-Kurs für Lehrkräfte zu diesem Thema anbieten.
Hintergrund
Seit Jahren erleichtert und verstärkt die Kommission die EU-weite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der KI, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und das auf den EU-Werten beruhende Vertrauen in die Technologie zu stärken. In ihrem 2020 veröffentlichten Weißbuch zur KI entwarf die Kommission eine klare Zielvorstellung für KI in Europa: ein Ökosystem für Exzellenz und Vertrauen, das die Grundlage für den heutigen Vorschlag bildet. Im April 2021 legte die Kommission ihren Vorschlag für ein KI-Gesetz sowie einen neuen Koordinierten Plan für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vor. Die Verhandlungen mit den beiden gesetzgebenden Organen über das KI-Gesetz dauern noch an.
Die ethischen Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) und Daten für Lehr- und Lernzwecke sind eine Maßnahme des Aktionsplans für digitale Bildung 2021-2027, der am 30. September 2020 angenommen wurde. Um die Ausarbeitung der Leitlinien zu unterstützen, hat die Kommission eine informelle Expertengruppe für KI und Daten in der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt. Die Gruppe hat ihre Arbeiten zwischen dem 8. Juli 2021 und dem 14. Juni 2022 ausgeführt.
Im Rahmen ihres Vorschlags, 2023 zum Europäischen Jahr der Kompetenzen zu erklären, wird die Kommission lebenslanges Lernen durch Investitionen in die berufliche Aus- und Weiterbildung fördern. Eines der Ziele des Jahres wird darin bestehen, die Ziele, Wünsche und Kompetenzen der Menschen besser mit den Chancen auf dem Arbeitsmarkt – auch im Hinblick auf den digitalen Wandel – in Einklang zu bringen.
Zum Nachlesen
- Datenschutz.org: (14.06.2023): KI-Gesetz: EU-Parlament beschließt Regeln zu Künstlicher Intelligenz
- Amt für Veröffentlichungen der Europäische Kommission (25.10.2022): Ethische Leitlinien für Lehrkräfte über die Nutzung von KI und Daten für Lehr- und Lernzwecke
- Amt für Veröffentlichungen der Europäische Kommission (24.10.2022): Final report of the Commission expert group on artificial intelligence and data in education and training (executive summary)
- Erasmus+ (26.08.2022): 2023 annual work programme - "Erasmus+": the Union Programme for Education, Training, Youth and Sport