Die Gespräche in Genf sind die letzte offizielle Sitzung, auf der die Regierungen über das einmalige globale Abkommen verhandeln, bevor es in Kunming, China, auf der UN-Biodiversitätskonferenz COP15 im Laufe des Jahres verabschiedet wird. Das Rahmenwerk wird als Richtschnur für globale Maßnahmen zum Schutz der Natur und der Menschen dienen, die für die Bewältigung des Klimawandels und den Aufbau einer gerechteren, sichereren und gesünderen Welt für alle und überall unerlässlich sind.
Die EU hat ihre Führungsrolle unter Beweis gestellt, indem sie gemeinsam mit gleichgesinnten Ländern auf ein ehrgeiziges Abkommen hingearbeitet hat, das messbare Ziele zur Bekämpfung direkter und indirekter Ursachen von Verlusten, wesentlich strengere Bestimmungen zur Überwachung und Überprüfung sowie Klarheit über die Mittel zur Umsetzung enthält.
Die EU wird mindestens über die folgenden Elemente des Rahmens verhandeln:
- Ehrgeizige, messbare und zeitgebundene Ziele, Meilensteine und Vorgaben, die darauf abzielen, dass alle Ökosysteme der Welt bis 2050 wiederhergestellt, widerstandsfähig und angemessen geschützt sind;
- Ziele zur Bekämpfung der direkten und indirekten Ursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt und zur Gewährleistung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, einschließlich des 30x30-Ziels, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Landflächen und Ozeane zu schützen, ergänzt durch Ziele, die die direkten und indirekten Ursachen des Verlusts der biologischen Vielfalt angehen;
- Operative Bestimmungen zur Mobilisierung von Finanzmitteln und anderen Umsetzungsinstrumenten; in diesem Zusammenhang kündigte Präsidentin von der Leyen im September an, dass die EU ihre internationalen Finanzmittel für die biologische Vielfalt verdoppeln wird, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Länder;
- Wesentlich stärkere Umsetzungs-, Überwachungs- und Überprüfungsprozesse, einschließlich Transparenz bei der beabsichtigten Umsetzung, Berichterstattung, einer globalen Lückenanalyse und einer Bestandsaufnahme, die bei Bedarf eine Verstärkung der Anstrengungen vorsieht;
- wirksame Umsetzung des dritten Ziels des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Bezug auf den Zugang zu genetischen Ressourcen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt und die gerechte und ausgewogene Aufteilung der Vorteile aus ihrer Nutzung, wodurch gleichzeitig gewährleistet wird, dass Wissenschaft, Forschung und Innovation weiterhin in vollem Umfang genutzt werden können, was auch die Umsetzung der anderen Ziele unterstützt, und
- Gewährleistung der Achtung der Rechte der indigenen Völker und der uneingeschränkten und wirksamen Beteiligung der indigenen Völker und der Interessengruppen.
Die EU wird auf den guten Ergebnissen der UN-Umweltversammlung in Nairobi aufbauen, einschließlich der vereinbarten Definition naturbasierter Lösungen, die für Natur, Mensch und Klima von wesentlicher Bedeutung sind.