Zur Digitalisierung der im vorliegenden Zusammenhang interessierenden Schriftwerke sollen die Bestände der "Bibliothèque nationale de France" (BNF) dienen; die Zahl der unter das Projekt fallenden Schriftwerke wird auf 500.000 geschätzt. Die Digitalisierung soll binnen 5 Jahren abgeschlossen sein.
Am Inhalt der Bücher interessierte Personen können sich in der digitalen Bibliothek "Gallica" durch Blättern in einem Teil eines bestimmten Buches einen Eindruck von dessen Inhalt verschaffen; sie werden alsdann zwecks käuflichen Erwerbs der vollständigen Fassung des Schriftwerks von dort an den von der Verlegerseite noch zu schaffende Vertriebsweg weiterverwiesen.
Die an dem Rahmenabkommen beteiligten Akteure sehen in diesem - auch mit Blick auf die Ebene der Europäischen Union - eine Pioniertat auf dem Wege zur Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter; es respektiere insbesondere die Vermögens- und Persönlichkeitsrechte der Autoren sowie deren Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Kulturminister Frédéric Mitterand hat kürzlich in Brüssel mit den von dem Rahmenabkommen in ihrer Zuständigkeit betroffenen Mitgliedern der EU-Kommission Gespräche geführt. Er betonte in seiner Ansprache anlässlich der Unterzeichnung des Rahmenabkommens, dass die von Frankreich auf dem hier interessierenden Gebiet eingeleiteten Schritte voll mit der "Europäischen Strategie Informationsgesellschaft" und den von dem dreiköpfigen "Comité des Sages" vorgelegten Empfehlungen im Einklang stehen (Bericht vom 10.1.2011 "The New Renaissance - Reflection Group on bringing Europe' s cultural heritage online").
Frédéric Mitterand sieht in dem Rahmenabkommen ein Modell, das "für den Export nach Europa" geeignet ist. Es könne Experimentierfeld für eine prioritäre Baustelle des Europas der Kultur sein.
Als nächster Schritt in der Durchführung des Rahmenabkommens ist die Erstellung einer Machbarkeitsstudie bis Ende des 1. Quartals 2011 geplant. Sie soll insbesondere die notwendigen wirtschaftlichen und finanziellen Modelle präzisieren, die mit der Schaffung einer unter der Kontrolle der Verlegerseite stehenden privatrechtlichen "société de gestion collective" verbunden sind.
Alsdann wird das Projekt zwecks Finanzierung aus dem "Programm Zukunftsinvestitionen" dem "Fonds nationale pour la société numérique" als Projekträger vorgelegt, sobald die einschlägige Projektausschreibunfg veröffentlicht ist. Die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Investitionen werden auf 50 Millionen Euro geschätzt.
Die für die Durchführung des Rahmenabkommens notwendigen Änderungen des französischen Urheberrechts sollen noch im Verlaufe des 1. Quartals 2011 auf den Weg gebracht werden.
Der Kulturminister hat die mit dem Rahmenabkommen französischers eingeleitete Initiative als Antwort auf die in die gleiche Richtung zielende Strategie von Google auf dem Gebiet der Digitalisierung von Schriftwerken bezeichnet; an dem Google-Projekt beteiligt sich die französische Verlagsgruppe "Hachette Livre".
Der vorerwähnte, am 10.1.2001 vom "Comité des Sages" der EU-Kommission übergebene, 43 Seiten umfassende Bericht steht unter der nachfoglenden Internetanschrift zur Verfügung:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/refgroup/final_report_cds.pdfec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/refgroup/final_report_cds.pdf<//a>
Die Berichtsautoren, zu denen Dr. Elisabeth Niggemann, Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek gehört, weisen u. a. technologische Probleme hin, die auf dem Wege zu einer grenzüberschreitenden "Informationsgesellschaft" noch zu lösen sind. Der Bericht bestätigt die Annahme, dass es sich bei dem von der französischen Regierung jetzt gestarteten Projekt auch auf von diesem nicht abgedeckten Gebieten um einen wichtigen Markstein auf dem Weg zu einer europäischen Informationsgesellschaft handelt.