StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Gesetzliches Verbot für Genmais in Frankreich

Gesetzliches Verbot für Genmais in Frankreich

Die französische Nationalversammlung hat mit Entscheidung vom 15. April 2014 den Anbau von gentechnisch verändertem Mais – insbesondere die Sorte MON810 von Monsanto – in Frankreich gesetzlich auf Dauer untersagt.

Das Ausbringen von gentechnisch verändertem Mais-Saatgut war bereits Mitte März 2014, d.h. vor der diesjährigen Aussaat, durch Erlass des französischen Landwirtschaftsministeriums untersagt worden. Dagegen hatten sich die Vereinigung der französischen Saatguthersteller sowie die Vereinigung der Maisproduzenten unter Berufung auf das Recht auf Zugang zu biotechnologischen Innovationen gewandt.

Landwirte hatten tatsächlich vorgesehen, genmodifizierten Mais mit dem Argument auszubringen, dass dieser gegenwärtig weltweit auf 175 Mio. Hektar zum Einsatz komme. Wenn es damit ein Problem gebe, hätte sich dies in den letzten 20 Jahren des Einsatzes dieses Saatgutes nach Ansicht der Landwirte gezeigt. Das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs hatte sich im Sommer 2013 dieser Sicht angeschlossen und das damalige, verwaltungstechnisch ausgesprochene Verbot aufgehoben. Die jetzt getroffene gesetzliche Regelung würde auf lange Zeit sicherstellen, dass gentechnisch veränderter Mais in Frankreich nicht ausgebracht wird. Dabei beschränkt sich das Gesetz nicht auf das Monsantoprodukt MON810, sondern schließt den Einsatz jeden, auch zukünftig gentechnisch veränderten Maissaatgutes aus. Der Gesetzestext stellt darüber hinaus fest, dass bei Verstoß gegen dieses Gesetz die betroffenen Kulturen durch Beschluss der Exekutive zerstört werden können. 

Damit ist jedoch noch kein endgültiges Verbot festgelegt. Der französische Senat muss noch zustimmen, und ein UMP-Abgeordneter hat bereits angekündigt, im Falle einer endgültigen Verabschiedung vor dem französischen Verfassungsgericht zu klagen. Er will seine Klage damit begründen, dass das europäische Recht Vorrang vor dem nationalen Gesetz hat. Die Europäische Union hat in der Tat die Aussaat von gentechnisch modifiziertem Mais erlaubt, aber den Mitgliedsstaaten ein Verbot für den Fall eingeräumt, dass sie wissenschaftlich das Vorliegen einer Situation beweisen, die ein bedeutendes Risiko für Mensch, Tier oder Umwelt bedeutet.

Quelle: Le Figaro, Nationalversammlung Redaktion: Länder / Organisationen: EU Frankreich Themen: Lebenswissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Ethik, Recht, Gesellschaft

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