Helge Braun, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, begrüßt den Gesetzesentwurf: "Mit dem Gesetz werden künftig auch die Ehegatten von Forschern, die aus dem Ausland hierher kommen, zur uneingeschränkten Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt", sagte Braun nach der Kabinettsitzung. So wird künftig vor Antritt einer Stelle weder geprüft, ob es auch Bewerber aus Deutschland oder einem anderen EU-Land gibt, noch wird die Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen untersucht, wie es bisher der Fall ist.
"Das ist ein Willkommenssignal an die Wissenschaftler in der ganzen Welt", so Braun. "Deutschland wird dadurch als Forschungsstandort noch attraktiver."
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