StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)MSCA4Ukraine: EU-Kommission startet Ausschreibung für geflüchtete Forschende

MSCA4Ukraine: EU-Kommission startet Ausschreibung für geflüchtete Forschende

Berichterstattung weltweit

Im Rahmen des Programms MSCA4Ukraine, das von der Kommission als Teil der Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen finanziert wird, wurde am 28. September eine Aufforderung zur Einreichung von Anträgen zur Unterstützung aus der Ukraine geflüchteter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler veröffentlicht.

Mit einem Etat von insgesamt 25 Mio. EUR wird MSCA4Ukraine Stipendien für Doktoranden und promovierte Forschende bereitstellen.

Durch das Programm, das von einem erfahrenen Konsortium zur Unterstützung gefährdeter Personen in Wissenschaft und Forschung durchgeführt wird, können akademische und nichtakademische Einrichtungen in den Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern Forschende für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren aufnehmen. Das Programm ist darauf ausgerichtet, exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen, ihre Arbeit in allen Bereichen der Forschung und Innovation unter besten Bedingungen und mit Zugang zu Schulungen, Kompetenzen und Karrierechancen fortzusetzen. Außerdem soll das Programm die Wiedereingliederung der betreffenden Personen in der Ukraine erleichtern, sobald die Bedingungen dies zulassen, um die Forschungs- und Innovationskapazitäten des Landes wiederaufzubauen.

Interessierte Gasteinrichtungen und Forschende können bereits mit der Vorbereitung ihrer Anträge beginnen und auf die Vermittlungsdienste und Ausschreibungsspezifikationen des Programms auf der MSCA4Ukraine-Website zugreifen, einschließlich Zulassungskriterien, Bewerbungsanforderungen, Anleitungen für Antragstellende sowie Modalitäten und Bedingungen.

Am 6. Oktober findet ein Informationstag für künftige Gasteinrichtungen statt. Forschende, die sich bewerben möchten, sollten zunächst gemeinsam mit ihrer potenziellen Gasteinrichtung einen Antrag vorbereiten. Diese wird den Antrag dann im Namen des oder der Forschenden über ein Online-Portal einreichen. Die Anträge werden fortlaufend überprüft, bis alle verfügbaren Mittel gebunden sind.

Quelle: Europäische Kommission Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Ukraine EU Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Förderung

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