Mit dem neuen Vergaberecht möchte man weg von einer einfachen Betrachtung der Bereitstellungs- und Durchführungskosten, hin zu einem ganzheitlichen Ansatz, der auch Folge- und Umweltkosten berücksichtigt.
So sollen Behörden in öffentlichen Ausschreibungen demnächst darauf bestehen können, dass bereitgestellte Arbeit, Dienstleistungen und Produkte die Anforderungen nationaler und europäischer Umweltzeichen - wie dem European Ecolabel - erfüllen müssen. Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden, dürfen vom Vergabeprozess ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus können Behörden über das neue Vergaberecht die Lebenszykluskosten in ihren Berechnungen berücksichtigen. Neben den Entwicklungs- und Betriebskosten werden auch Entsorgungs- und ökologische Kosten externer Effekte, wie die Emissionen von Treibhausgasen oder Umweltverschmutzungen, berücksichtigt.
Das neue Vergaberecht tritt am 18. April 2016 in Kraft.
Zum Nachlesen:
Die Europäische Kommission (28.01.2016): New European public procurement law: Enhancing eco-innovation