StartseiteThemenDigitaler WandelBekanntmachung des BMBF zur Förderung der multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA - Israel - Frankreich

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung der multilateralen Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA - Israel - Frankreich

Stichtag: 25.11.2019 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für die "Multilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA - Israel - Frankreich" vom 16. Oktober 2019

Die Initiative "Multilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland - USA - Israel - Frankreich" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam mit der amerikanischen Förderorganisation National Science Foundation (NSF), der United States – Israel – Binational Science Foundation (BSF) sowie der Agence Nationale de la Recherche (ANR) getragen. Es können Anträge zur Zusammenarbeit von deutschen und US-amerikanischen Forschungsgruppen, Anträge von deutschen, US-amerikanischen und israelischen Forschungsgruppen, Anträge von deutschen, US-amerikanischen und französischen Forschungsgruppen sowie Anträge zur Zusammenarbeit zwischen deutschen, US-amerikanischen, israelischen und französischen Forschungsgruppen eingereicht werden.

Die Förderrichtlinien dienen der Etablierung transnationaler Forschungsprojekte und zielen darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen Forscherinnen und Forschern der beteiligten Länder zu vertiefen und auf eine neue Ebene zu heben. Sie richten sich an Hochschulen, außeruniversitäre akademische Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Bei der Beantragung von Fördermitteln für gemeinsame Forschungsprojekte sollen die deutschen, amerikanischen und gegebenenfalls israelischen und französischen Antragstellenden dem BMBF, der NSF und gegebenenfalls der BSF Anträge mit identischen Projektbeschreibungen vorlegen. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Gesundheit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. November 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Der NSF-Antrag ist von der amerikanischen Einrichtung der jeweiligen Kooperation entsprechend den Bestimmungen der NSF-Ausschreibung Collaborative Research in Computational Neuroscience (CRCNS) vorzulegen. Der BSF ist der Antrag nach den entsprechenden BSF-Bestimmungen vorzulegen. Für ANR sind die Anträge der NSF und Finanzpläne vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: USA Israel Frankreich Themen: Förderung Information u. Kommunikation Lebenswissenschaften

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