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Beteiligung am EUREKA Clusters ∑! AI Call - Innovative Projekte im Bereich der Künstlichen Intelligenz

Stichtag: 15.06.2020 Programmausschreibungen

Für deutsche Projektpartner stehen als maximales Förderbudget bis zu 5 Mio. € zur Verfügung. Es können Projekte mit drei bis fünf deutschen Partnern gefördert werden. Weitere deutsche Partner können sich ggf. im Unterauftrag beteiligen.

Die EUREKA-Cluster CELTIC-NEXT, EUROGIA, ITEA 3 und PENTA-EURIPIDES² haben ein gemeinsames bereichsübergreifendes Interesse an der Entwicklung, Anpassung und Nutzung neu entstehender Künstlicher Intelligenz (KI) innerhalb und über ihre Schwerpunktbereiche hinweg erkannt. Ziel dieser gemeinsamen Aufforderung ist es, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie durch die Einführung und Nutzung von KI-Systemen und -Dienstleistungen zu steigern. Im Rahmen von EUREKA Clusters ∑! AI Call ist eine Förderung von ein bis zwei Projekten vorgesehen. 

Jeder Partner muss einen signifikanten Beitrag zu dem Projekt leisten. Es können Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen gefördert werden. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.

Der Projektvorschlag muss von der Wirtschaft getrieben sein. Als Regel dafür wird ein 2:1 Verhältnis zwischen Wirtschafts- und Forschungspartnern angesehen. Wirtschaftliche Aspekte der Verwertung sind obligatorisch. Die Ergebnisse sollen konkrete Ausgangspunkte für die wirtschaftliche Verwertung schaffen. Potenzielle Anwendungspartner sind zu benennen. Grundlagenforschung wird nicht gefördert. Genutzte Technologien müssen mit mindestens TRL 4 (Technologie-Reifegrad) verfügbar sein. Die Projektvorschläge sollten die technologische Machbarkeit und den wirtschaftlichen Nutzen für die beteiligten Branchen demonstrieren. Es werden Projektvorschläge priorisiert, die einen deutlichen Nutzen aus der internationalen Zusammenarbeit und für den Wirtschaftsstandort Deutschlands ziehen.

Diese Förderung erfolgt auf Grundlage des Förderrahmens „Entwicklung digitaler Technologien“, dessen Rahmenregelungen gelten. Die Fördergelder stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel.

Deutschen Förderinteressierten wird dringend empfohlen, ihre Projektidee dem betreuenden DLR Projektträger im Vorfeld vorzustellen. Dies geschieht vorzugsweise in Form eines Zweiseiters in Deutsch oder Englisch via E-Mail.

Bis zur Einreichungsfrist 15. Juni 2020 ist eine Projektskizze in Deutsch einzureichen, ebenfalls via E-Mail.

Kontaktinformationen sowie die Antragsunterlagen sind unter www.digitale-technologien.de zu finden.

Quelle: BMWi, EUREKA Clusters AI Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Eureka Themen: Förderung Information u. Kommunikation

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