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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Japan unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft in den Bereichen Optik und Photonik

Stichtag: 25.09.2019 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Japan unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft in den Bereichen Optik und Photonik vom 14. Juni 2019 (Bundesanzeiger vom 27.06.2019)

Deutschland und Japan sind weltweit führend in innovationsorientierter Forschung und Entwicklung in den Bereichen Optik und Photonik. Beide Länder wollen ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich weiter ausbauen. Zweck von Vorhaben der „Strategischen Projektförderung“ ist die Verknüpfung von FuE-Vorhaben mit internationalen Projektpartnern. Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und japanischen Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft in Form von „2 + 2-Projekten“ in den Bereichen Optik und Photonik gefördert werden. Unter „2 + 2-Projekten“ werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Beteiligung mindestens eines deutschen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – KMU) und eines japanischen forschenden Industriepartners sowie mindestens einer deutschen und einer japanischen Forschungseinrichtung verstanden.

Es werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den Bereichen Optik und Photonik gefördert, die entsprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Japan eines oder mehrere der nachfolgenden Schwerpunktthemen bearbeiten:

  • Optische Metrologie und Sensortechnik (Optical metrology and sensing)
  • Organische Elektronik (Organic electronics)
  • Photonik in der Produktion (Photonics in manufacturing)
  • Optische Komponenten und Systeme (Optical components and systems)
  • Beleuchtung (Lighting)

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen. Die Projekte sollten am Ende des Vorhabens einen Technologiereifegrad (TRL) zwischen 3 und 7 erreichen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. September 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen; bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Japan Themen: Förderung Physik. u. chem. Techn.

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