1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Auf der Basis des am 6. Februar 1974 geschlossenen Regierungsabkommens zur WTZ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten hat sich die Kooperation in Wissenschaft und Technologie zwischen beiden Ländern erfolgreich entwickelt.
Die Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) "Internationale Kooperation" und soll dazu dienen, gemeinsame Forschungsprojekte von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten beizutragen.
Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Förderung von Verbundvorhaben, die Innovationen in den Schwerpunktthemen Biotechnologie, Materialforschung und Nanotechnologie durch internationale Kooperationsprojekte ermöglichen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen von beiden Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner generiert werden.
Es werden nur "2+2" Projekte gefördert, d. h. mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung im universitären und außeruniversitären Bereich auf deutscher sowie auf mexikanischer Seite. Bei den gemeinsamen Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der mexikanischen und der deutschen Partner gelegt. Der Förderung der engen Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie ein nachhaltiger Beitrag zu den Wertschöpfungsketten in den oben genannten Schwerpunktthemen kommt besondere Bedeutung zu.
Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von weiterführenden Antragstellungen bei Förderorganisationen wie z. B. BMBF, Deutscher Forschungsgemeinschaft (DFG) oder Europäischer Union (EU) dienen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Mexiko durch die Unterstützung von gemeinsamen Verbundprojekten.
Die Förderung bezieht sich auf den Personalaustausch, gemeinsame Forschungsaktivitäten, die Koordinierung der bilateralen Kooperation und auf die Organisation von Veranstaltungen. Die geplanten Maßnahmen sollen Forschungsvorhaben begleiten, die aus anderen Quellen finanziert sind. Sie sollen folgende Ziele verfolgen:
- wissenschaftlicher Austausch von Forschern und Wissenschaftlern mit dem Partnerland Mexiko mit dem Ziel der Förderung von Forschung, Beratung und Erfahrungsweitergabe innerhalb von gemeinsamen FuE-Projekten.
- Informationsaustausch zwischen den Partnern:
- wissenschaftliche und technologische Seminare, Workshops, Symposien und andere Veranstaltungen von beiderseitigem Interesse, um die Interaktion zwischen relevanten Institutionen und Forschergruppen beider Länder zu fördern und dadurch Kooperationspotenzial zu erkennen,
- Informationsaustausch zu gemeinsamen FuE-Maßnahmen und -Strategien,
- Informationsschriften und wissenschaftliche Publikationen.
Es werden Verbundprojekte mit strategischen Forschungszielen gefördert, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Mexiko einen oder mehrere der nachfolgenden Themenschwerpunkte bearbeiten:
- Biotechnologie (inklusive "weiße" bzw. industrielle Biotechnologie),
- Materialforschung,
- Nanotechnologie.
Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.
Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:
- internationale Vernetzung in den thematischen Schwerpunktbereichen,
- Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizont 2020 u. Ä.),
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
- Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in Mexiko.
Antragsteller, die mit Bezug auf das Forschungsprojekt zusätzlich Berufsbildungsmaßnahmen zur Ausbildung benötigter Facharbeiter nach deutschem dualem Vorbild vorsehen möchten, können sich für diese Projektkomponente über die folgende BMBF-Förderbekanntmachung bewerben: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1253.html
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern sowie KMU* der gewerblichen Wirtschaft mit einem Sitz in Deutschland die den Zuwendungszweck und die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Die Projektskizze muss von zwei deutschen Antragstellern (entweder Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefert und KMU) gemeinsam mit mindestens zwei Kooperationspartnern aus Mexiko eingereicht werden ("2+2" Projekt). Die Teilnahme weiterer Partner an dem Forschungsvorhaben ist möglich, sofern dies von Vorteil für das Vorhaben ist und weitere Partner eigene Mittel einbringen.
Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation in Mexiko dokumentieren.
Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.
Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF – Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden und in der Regel mit maximal 500 000 Euro pro Verbundprojekt sowie in der Regel für die maximale Dauer von 36 Monaten gewährt werden. Anträge, die für eine Dauer von 24 Monaten gestellt werden, können maximal acht Monate verlängert werden.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen (staatliche und nicht staatliche) und Universitätskliniken (unabhängig von der Rechtsform) wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Es ist zu beachten, dass in der oben genannten, in der Regel gewährten Förderhöchstsumme, die Projektpauschale bereits enthalten ist.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.
Die Förderung sieht grundsätzlich folgende zuwendungsfähige Ausgaben/Kosten vor:
- Reisen nach Mexiko:
Für die Förderung von Reisen und Aufenthalten deutscher Wissenschaftler und Experten gilt:
Die An- und Abreisekosten/-ausgaben inklusive notwendiger Visa (bei Flugtickets: Economy-Class bis 1 400 Euro) bis zum und vom Zielort im Partnerland sowie das länderspezifische Tagegeld werden übernommen. Der Aufenthalt in Mexiko wird in der Regel für eine Dauer von maximal drei Monaten jährlich pro Person vom deutschen Zuwendungsgeber mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 94 Euro/Tag bzw. 2 116 Euro/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 70 Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind durch diese Pauschale bereits abgedeckt und vom Zuwendungsempfänger selbst zu entrichten.
Die Förderung von Reisekosten/-ausgaben und Aufenthalten ausländischer Projektwissenschaftler und Experten erfolgt durch das entsendende Land. - Workshops
Workshops mit bereits bekannten Partnern oder zur Erschließung neuer Kooperationspotenziale können in Deutschland sowie im Partnerland wie folgt unterstützt werden:
Für die Durchführung von Workshops können diverse Ausgaben bzw. Kosten übernommen werden: Bezuschusst werden z. B. die Unterbringung der Gäste, der Transfer, die Bereitstellung von Workshopunterlagen, die angemessene Bewirtung und die Anmietung von Räumlichkeiten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Umfang der Veranstaltung und der Anzahl der ausländischen Gäste. In diesen Fällen wird kein Tagegeld (vgl. Buchstabe a) gezahlt. - Vorhabenbezogene Sachmittel und Geräte
Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen (z. B. Verbrauchsmaterial, Geschäftsbedarf, Geräte, Literatur) ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. - Personal
Vorhabenbezogene Ausgaben/Kosten für studentisches und/oder wissenschaftliches Personal, die am Projekt beteiligten Forschern spezifisch zugeteilt sind und nicht dem regulären Team angehören, beispielsweise Doktoranden, Post-Doktoranden oder andere wissenschaftliche Assistenten können finanziert werden.
Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst wird die übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteile eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)" sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98)".
Bestandteile eines Zuwendungsbescheids an die FhG, Helmholtz Gemeinschaft oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden grundsätzlich die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98)".
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.
Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.
Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Ansprechpartnerinnen sind:
Fachliche Ansprechpartnerin:
Inge Lamberz de Bayas
E-Mail: Inge.Lamberzdebayas(at)dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 36
Telefax: 02 28/38 21-14 44
Administrative Ansprechpartnerin:
Gabriele Al-Khinli
E-Mail: Gabriele.Al-Khinli(at)dlr.de
Telefon: 02 28/38 21-14 35
Telefax: 02 28/38 21-14 44
Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Zur Antragsberatung kann mit dem Projektträger Kontakt aufgenommen werden. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Zweistufiges Verfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Skizzentool PT-Outline und bei förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger
bis spätestens 28. April 2017
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form über das Skizzentool pt-outline (https://secure.pt-dlr.de/ptoutline/app/MEX16WTZ) vorzulegen. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen.
Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Für die Erstellung der Projektskizze ist die vorgegebene Vorlage (Template) bei PT-Outline ("Upload project description") zu nutzen. Die Skizze sollte einen Umfang von ca. zehn Seiten nicht überschreiten. In der Skizze sollen folgende Aspekte des Projekts dargestellt werden:
- Informationen zum Projektkoordinator sowie zu den deutschen und ausländischen Projektpartnern;
- aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse);
- fachlicher Rahmen des Vorhabens
- geplante Maßnahmen zur Umsetzung der in Nummer 2 genannten Ziele der Fördermaßnahme,
- Darstellung des wissenschaftlichen Vorhabenziels,
- Angaben zum Stand der Wissenschaft und Technik;
- internationale Kooperation im Rahmen des Vorhabens
- Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit,
- Beiträge der internationalen Partner, Zugang zu internationalen Ressourcen,
- Erfahrungen der beteiligten Partner in der internationalen Zusammenarbeit, bisherige Zusammenarbeit;
- Nachhaltigkeit der Maßnahme/Verwertungsplan
- erwartete wissenschaftliche Ergebnisse,
- Verstetigung der Kooperation mit den Partnern in Mexiko,
- geplante Kooperation in Folgeprojekten,
- geplante Ausweitung der Zusammenarbeit auf andere Einrichtungen und Netzwerke;
- Beschreibung der geplanten Arbeitsschritte des Kooperationsprojekts;
- vorläufige Ausgaben-/Kostenschätzung.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Erfüllung der formalen Zuwendungsvoraussetzungen;
- Übereinstimmung mit den Förderzielen der Bekanntmachung (Nummer 1) und dem in Nummer 2 genannten Gegenstand der Förderung;
- fachliche Kriterien
- fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens,
- Bezug zur Programmatik des BMBF im Thema,
- Qualifikation des Antragstellers und der beteiligten deutschen und internationalen Partner,
- wissenschaftlicher Nutzen und Verwertbarkeit der zu erwartenden Ergebnisse;
- Kriterien der internationalen Zusammenarbeit
- Anbahnung/Aufbau neuer internationaler Partnerschaften,
- Erfahrung des Antragstellers in internationaler Zusammenarbeit,
- Verstetigung bilateraler/internationaler Partnerschaften,
- Qualität der Zusammenarbeit und Mehrwert für die Partnereinrichtungen,
- evtl. Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs;
- Plausibilität und Realisierbarkeit des Vorhabens (Finanzierung; Arbeitsschritte; zeitlicher Rahmen).
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, vollständige förmliche Förderanträge vorzulegen.
Die förmlichen Förderanträge müssen enthalten:
- eine detaillierte (Teil-)Vorhabenbeschreibung;
- eine ausführliche Arbeits- und Zeitplanung
- Realisierbarkeit des Arbeitsplans,
- Plausibilität des Zeitplans;
- detaillierte Angaben zur Finanzierung des Vorhabens
- Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel,
- Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens über die volle Laufzeit.
Die Arbeits- und Finanzierungspläne werden insbesondere nach den in Nummer 7.2.2 Abschnitt II und III genannten Kriterien bewertet.
Inhaltliche oder förderrechtliche Auflagen bzw. Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind in den förmlichen Förderanträgen zu beachten und umzusetzen.
Bei mehreren deutschen Partnern (Verbundprojekt) sind die förmlichen Förderanträge der einzelnen Partner in Abstimmung mit dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.
Die förmlichen Förderanträge sind mit Hilfe des elektronischen Antragssystems "easy-online" zu erstellen. Dem förmlichen Förderantrag ist zwingend eine Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten.
Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf abgerufen werden.
Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen.
Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.
7.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.
8 Geltungsdauer
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2021 gültig.
Bonn, den 3. November 2016
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Stefan Schneider
* Gemäß der EU-Definition zu KMU