Neurologische und psychiatrische Erkrankungen betreffen 380 Millionen Menschen allein in Europa. Dies verursacht hohe gesellschaftliche Belastungen und volkswirtschaftliche Kosten. Die vorhandenen Möglichkeiten solche Entwicklungsstörungen des Nervensystems früh zu erkennen und gezielt zu behandeln sind oft unzureichend, wodurch es häufig zu massiven und langfristigen Beeinträchtigungen der Lebensqualität von Patientinnen und Patienten und deren Familien kommt. Ziel des im Rahmen des ERA-NET-Programms der Europäischen Kommission eingerichteten ERA-NET NEURON ist es, die Forschungsanstrengungen und Förderprogramme seiner Partnerländer im Bereich der psychischen und neurologischen Störungen sowie der Erkrankungen der Sinnessysteme zu koordinieren und zu optimieren. Die vorliegende multinationale Bekanntmachung zum Thema „Entwicklungsstörungen des Nervensystems“ wird im Rahmen von NEURON Cofund2 in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission und gemeinsam mit weiteren Förderorganisationen durchgeführt.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, das Verständnis der Ursachen und Krankheitsmechanismen von Entwicklungsstörungen des Nervensystems zu fördern. Zu diesem Zweck wird im Rahmen dieser gemeinsamen Förderbekanntmachung eine begrenzte Anzahl multinationaler Forschungsprojekte gefördert, die einen Beitrag zur grundlegenden Erforschung von Entwicklungsstörungen des Nervensystems, zur Verbesserung von Prävention und (frühen) Diagnose, sowie zur Entwicklung von innovativen Therapien und Rehabilitationsverfahren leisten. Die Vorhaben sollen mindestens eines der folgenden Forschungsgebiete abdecken:
- grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Pathogenese, Ätiologie, Suszeptibilität und/oder Resilienzmechanismen von Entwicklungsstörungen des Nervensystems. Dies kann die Entwicklung innovativer oder gemeinsam verwendeter Ressourcen und Technologien zur Diagnose, Prävention und/oder Therapie solcher Störungen beinhalten;
- klinische Forschungsansätze zur Entwicklung neuer Verfahren und Strategien für Diagnose, Prävention, Patientenstratifikation, Therapie und/oder Rehabilitation bei Entwicklungsstörungen des Nervensystems.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuwendungen an die deutschen Partner werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen "Joint Call Secretariat", das beim DLR Projektträger in Deutschland angesiedelt ist, bis spätestens 9. März 2021 zunächst Projektskizzen (pre-proposal) vorzulegen.