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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Neuseeland

Stichtag: 17.06.2019 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Neuseeland vom 2. April 2019 (Bundesanzeiger vom 04.04.2019)

Auf der Grundlage des Abkommens zur wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit mit Neuseeland aus dem Jahr 1977 soll die Kooperation in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation ausgebaut werden. Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist die Förderung von deutsch-neuseeländischen Vorhaben in der Forschung zum Klimawandel. Die bewilligten Fördermittel sollen die Grundlagen für eine dauerhafte FuEuI-Partnerschaft schaffen. Die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und weiteren Ressourcen beider Seiten soll einen Mehrwert für die beteiligten Partner generieren. Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte, z. B. bei BMBF, Europäischer Union oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft dienen.

Auf neuseeländischer Seite wird eine entsprechende Bekanntmachung zur Förderung der neuseeländischen Partner durch die Royal Society of New Zealand (RSNZ) veröffentlicht.

Es werden Forschungsprojekte gefördert, die mit Partnern aus Neuseeland die nachfolgenden Themen bearbeiten:

  • Klimaforschung mit einem Schwerpunkt auf den physikalischen Grundlagen des Klimasystems und Klimawandels einschließlich Paläoklima, Karbonzyklus, Treibhausgase und Aerosole;
  • Anpassung an den Klimawandel einschließlich neue Materialien und Verfahren, neue Formen des Wassermanagements, nachhaltige Landwirtschaft und nachhaltige Städte.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • Internationale Vernetzung in den genannten thematischen Schwerpunktbereichen;
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, bei der DFG oder Horizont 2020);
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 17. Juni 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Die Einreichung der Skizze beim Projektträger erfolgt durch die deutschen Antragsteller. Die neuseeländischen Partner müssen ihren komplementären Antrag bei der RSNZ einreichen.

Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Neuseeland Themen: Förderung Geowissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit

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