Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert internationale Forschungskooperationen zur Welternährung, einen bilateralen Wissenschaftleraustausch zum Aufbau und zur Pflege von Wissenschaftspartnerschaften sowie internationale Forschungskooperationen auf Grundlage bilateraler Abkommen mit ausgewählten Partnerländern. Bei der internationalen Forschungszusammenarbeit zur Welternährung handelt es sich um angewandte, praxisorientierte Agrar- und Ernährungsforschung zwischen deutschen Forschungseinrichtungen und solchen in Ländern und Regionen, die stark von Hunger und Unterernährung betroffen sind, wie in Ländern in Afrika südlich der Sahara und in Süd- und Südost-Asien.
Zweck der internationalen Forschungsförderung zur Welternährung ist, durch die unmittelbare Nutzung von Kapazitäten und Kompetenzen der deutschen Agrar- und Ernährungsforschung die Ernährungssicherung entlang ihrer vier Dimensionen (Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung und Dauerhaftigkeit) und unter besonderer Beachtung von Qualitätsaspekten zu verbessern. Dabei geht es unter anderem um den Aufbau einer leistungsstarken und ernährungssensitiven Nahrungsmittelproduktion (vielfältiges Nahrungsangebot) vor Ort und die Verbesserung des Ernährungszustands der Menschen (tatsächlicher Verzehr).
Gefördert werden Forschungsarbeiten, die insbesondere den folgenden Zielen dienen:
- Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Ressourcenschutz, Ressourceneffizienz, Klimawandel, Resilienz, Tierschutz, Pflanzenund Tiergesundheit (inklusive Zoonosen) und Lebensmittelsicherheit,
- Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten in der Kette von der Produktion bis zum Verbraucher,
- Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und -qualität (Produkt- und Prozessqualität) in der Wertschöpfungskette,
- Aufbau und Optimierung von Wertschöpfungsketten vor Ort, auch unter Berücksichtigung der Rolle von Erzeugergenossenschaften,
- Verbesserung der Ernährungsqualität im Sinne einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung sowie der Reduzierung von verstecktem Hunger unter anderem durch ernährungssensitive, diversifizierte Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie verbessertes und nachhaltiges Konsumverhalten,
- Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung,
- Verbesserung von Bildungs- und Beratungssystemen sowie Einsatzmöglichkeit neuer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Land- und Ernährungswirtschaft,
- Lösung von komplexen ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen zur dauerhaften Verbesserung der Ernährungssicherung vor Ort durch Nutzung übergreifender Systemansätze.
Grundsätzlich werden unter dieser Förderrichtlinie Forschungskonsortien gefördert, die aus mindestens einer deutschen Einrichtung als Koordinator und mindestens einer Einrichtung aus mindestens einem Partnerland bestehen. Die ausländischen Partner müssen Forschungseinrichtungen in der Zielregion beziehungsweise im Partnerland sein, in dem die Forschung umgesetzt werden soll.
Forschungsthemen zum Erreichen dieser Ziele werden in gesonderten Bekanntmachungen beziehungsweise Forschungsaufrufen veröffentlicht. Das Verfahren einer jeweiligen Förderung wird jeweils in den Bekanntmachungen dargestellt. Bewilligungsbehörde (Projektträger) ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Mit dem Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie tritt die Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung vom 16. Februar 2016 (BAnz AT 09.03.2016 B2) außer Kraft. Fördervorhaben der Richtlinie vom 16. Februar 2016 werden über die aktuell gültige Richtlinie fortgeführt.