Antragsberechtigt für ein Stipendium des Zukunftsfonds sind Studierende der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (Geschichte, Politik, Sozialwissenschaften, Jura, Wirtschaftswissenschaften, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft, Philosophie, usw.) in Bachelor-, Master- und Ph.D-Programmen an deutschen und tschechischen Universitäten, die sich mit deutsch-tschechische Themen befassen. Die Stipendienrate für Master-Studierende und Promovierende beträgt 900 EUR, für Bachelor-Studierende 650 EUR monatlich. Hinzu kommt ein einmaliger Zuschuss zu Material- und Reisekosten in Höhe von 900 EUR beziehungsweise 650 EUR.
Wichtigstes Auswahlkriterium für die Erteilung eines Stipendiums durch den Zukunftsfonds ist die Qualität des vorgelegten Forschungsprojekts und des zugehörigen Exposés. Das Forschungsprojekt sollte ein deutsch-tschechisches Thema zum Gegenstand haben. Bei der Bewertung des Antrags ist auch entscheidend, ob die oder der Studierende bereits in der Vergangenheit zu deutsch-tschechischen Themen gearbeitet hat bzw. dies in der Zukunft vorhat. Bei der Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten wird außerdem auf die bisherigen Studienleistungen und das Niveau der Sprachkenntnisse geachtet.
Der Stipendienantrag wird in der Muttersprache über das Online-Portal des Zukunftsfonds eingereicht. Antragsfrist für das akademische Jahr 2025/26 ist der 31. Januar 2025. Die Entscheidung über die Zusage eines Stipendiums trifft eine unabhängige vierköpfige Kommission im März. Die definitive Auswahl erfolgt durch den Verwaltungsrat des Zukunftsfonds im April. Jährlich werden bis zu acht Stipendien vergeben.