Die Kommission fordert die Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen und Einrichtungen der Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft auf, in einem Konsultationsschreiben herausragende Kandidierende für das Amt der ERC-Präsidentschafft zu benennen. Die Kommission fordert auch zur Einreichung von Einzelbewerbungen für das Amt auf
Diee ERC-Präsidentin oder der ERC-Präsident sollte eine international anerkannte Wissenschaftlerin bzw. ein international anerkannter Wissenschaftler sein.
Die Amtszeit ist auf vier Jahre begrenzt und kann einmal verlängert werden. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sein.
Die Frist für Bewerbungen und Nominierungen endet am 20. November 2020. Es wird erwartet, dass die neue ERC-Präsidentschaft bis zum Ende des ersten Quartals 2021 ernannt wird.
Weitere Informationen, auch zur Antragstellung, gibt es in der Erklärung zun Findunsprozess der Europäischen Kommission.